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Hartmut Hausmann
Vermeiden und besser verwerten
EU-Richtlinie zu Verpackungsmüll
Das Gesetzgebungsverfahren zur neuen
Verpackungsmüll-Richtlinie ist mit der Billigung des im
Vermittlungsverfahren mit dem EU-Ministerrat vereinbarten
Kompromisses durch das Europäische Parlament angeschlossen
worden. Dabei ging es zuletzt noch um das Zugeständnis an die
drei Länder Griechenland, Irland und Portugal, welche die
für 2008 gesetzten Recycling-Ziele erst zum 1. Januar 2012
erreichen müssen. Das Parlament setzte sich mit seinem Wunsch
durch, dass weitere Konzessionen an einzelne Beitrittsländer
im Wege des Gesetzgebungsverfahrens beschlossen werden sollen.
Erreicht wurde von den Abgeordneten, dass der Begriff
Wiederverwertung so eng gefasst wird, dass die Müllverbrennung
nicht darunter fällt. Eine Ausnahme ist nur dann möglich,
wenn mit dem Verbrennen Energie gewonnen wird.
Mit dem Ergebnis soll eine Eindämmung der noch immer
wachsenden Flut von Verpackungsmüll erreicht werden.
Gegenüber der derzeitigen Regelung aus dem Jahr 1994 werden
die Bestimmungen über den Prozentsatz der Vermeidung von
Verpackungsabfällen, der Wiederverwendung sowie der
Gesamtverwertung von gebrauchten Verpackungen deutlich angehoben.
Da die Kosten für die stärkere Wiederverwertung
automatisch auf die Industrie zurückfallen, erhoffen sich die
Fachleute ein Umdenken in Richtung Vermeidung, was auch den Vorteil
geringerer Sammel- und Transportkosten hat.
Die Mitgliedstaaten wurden zudem verpflichtet, für die
Verwertung von Verpackungsabfällen eigene Mindestzielvorgaben
festzulegen. Bedeutsam sei, dass in die Richtlinie die
Förderung von Pilotprojekten zur Müllvermeidung
aufgenommen wurde. Im einzelnen sieht die Richtlinie vor, dass,
jeweils gemessen am Gewicht, mindestens 60 Prozent aller
Verpackungsabfälle verwertet werden sollen, aber
höchstens 75 Prozent, weil auf der Grundlage der
Kosten-Nutzen-Rechnung darüber hinaus nach dem
gegenwärtigen Stand der Technik kein umweltpolitischer Nutzen
mehr gegeben sei. Für die einzelnen Länder kann es dabei
aber deutliche Abweichungen geben. Auch für die einzelnen
Materialien gibt es erhebliche Unterschiede. So nennt die
Kommission als Mindestvorgaben 60 Prozent bei Glas, bei Papier und
Karton 55 Prozent, bei Metallen 50 Prozent, bei Kunststoffen
dagegen nur 20 Prozent. Dieser niedrige Wert bei Kunststoffen
erklärt sich daraus, dass das Einsammeln und Sortieren dieser
Materialien sehr aufwendig, der Absatzmarkt für
Recyclingprodukte dagegen noch sehr gering ist.
Enttäuscht zeigte sich das Parlament darüber, dass
sich der Vorschlag der Kommission auf die Festlegung von
Zielvorgaben für die Verwertung beschränkte, die bis zum
30. Juni 2006 erfüllt werden müssen. Es wurde kritisiert,
dass andere Möglichkeiten der Müllverringerung und
Verwendung, zur Herstellerhaftung oder zu neuen Konzepten erst in
Zukunft aufgegriffen werden sollen.
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