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Hartmut Hausmann
Vierteljährliche Kontrolle
Eurostat prüft die Finanzen
In Zukunft werden die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union verpflichtet, alle drei Monate alle wesentlichen finanziellen
Transaktionen an das Statistische Amt der EU, Eurostat in
Luxemburg, und der EU-Kommission in Brüssel zu
übermitteln. Dazu gehören alle Formen der Verschuldung
eines Staates, alle Anleihen, die auf nationalen und
internationalen Märkten aufgelegt oder unmittelbar bei
Finanzinstituten aufgenommen wurden sowie alle Verbindlichkeiten
der unteren staatlichen Ebenen.
Die gelieferten Daten müssen den Definitionen entsprechen,
wie sie im Europäischen System Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene festgelegt
wurden. Um eine möglichst weitgehende Vergleichbarkeit der
nationalen Daten zu erhalten, werden in der Verordnung auch die
Bedingungen festgelegt, unter denen Schätzungen und nicht von
direkten Quellen stammende Informationen aufgenommen werden
können.
Verordnung kann in Kraft treten
Rechtliche Grundlage dieser neuen Regelung ist ein
Verordnungsentwurf der Kommission "über die
vierteljährlichen Finanzkonten des Staates", der vom
Europäischen Parlament in Straßburg in zweiter Lesung
einstimmig angenommen wurde. Da die Abgeordneten keine weiteren
Änderungsanträge beschlossen, ist das
Gesetzgebungsverfahren damit abgeschlossen und die Verordnung kann
schon bald in Kraft treten. Bis zur vollen Anwendung der Verordnung
im Juni 2005 sollen Zwischenfristen mit etwas verringerten
Anforderungen gelten.
Die EVP-Abgeordnete Astrid Lulling aus Luxemburg erklärte
als Berichterstatterin, dass die neue Regelung auch der
Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main zu
verlässlicheren Statistiken verhelfen soll, wenn diese ihre
vierteljährlichen Finanzberichte für die Eurozone
veröffentlicht. In der Aussprache bezeichnete Lulling die
Verordnung als längst überfällig, weil
verlässliche Daten besonders für die Einhaltung des
Stabilitäts- und Wachstumspakts und damit für die
Stabilität des Euro ausschlaggebend seien. Sie habe gehofft,
dass die Verordnung schon vor Jahresende 2003 hätte in Kraft
treten könne, doch eine Reihe von Mitgliedstaaten hätten
plötzlich entdeckt, dass sie noch nicht ausreichend
vorbereitet seien, um die Daten so schnell zu übermitteln.
Lulling sagte, sie habe mit der Zwischenfrist als zweitbester
Lösung einverstanden erklärt, um ein langwieriges
Schlichtungsverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und
dem Ministerrat zu vermeiden. Dies wäre nur denjenigen
Mitgliedstaaten zugute gekommen, die ihre Mühe mit der
Einhaltung des Stabilitätspaktes haben und deshalb an einer
Verschleierung ihrer tatsächlichen Lage, besonders
hinsichtlich der öffentlichen Verschuldung interessiert
seien.
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