Hartmut Hausmann
Eine Konvention gegen den Terror
Europarat will ein Übereinkommen
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat am 29.
Januar in Straßburg das Ministerkomitee der
Staatenorganisation und seine 45 Mitgliedstaaten aus ganz Europa
zur Ausarbeitung eines umfassenden Terrorismusübereinkommens
aufgefordert.
Dieses Übereinkommen soll auf die zahlreichen
Rechtsinstrumente der Vereinten Nationen, der Europäischen
Union und des Europarats zurückgreifen und sie in neue
Bereiche weiterentwickeln. Vor allem müsse die Konvention
eindeutige Definitionen der Begriffe "Terrorismus" und
"terroristische Akte" beinhalten und sicherstellen, dass
terroristische Straftaten nicht als politisch motivierte Akte
entschuldigt oder verharmlost werden könnten. Auch
dürften keine Vorbehalte gegen diese Definitionen möglich
sein.
Zur Begründung sagte Berichterstatter Murat Mercan (EVP)
aus der Türkei, dass internationale terroristische Netzwerke,
mit wachsender Zerstörungsgewalt Regierungen zu
destabilisieren und demokratische Werte zu untergraben versuchten.
Auch wenn die demokratischen Staaten begonnen hätten,
Entschlossenheit in ihrem Kampf zu zeigen, seien die nationalen und
internationalen Maßnahmen noch nicht optimal. Wenn die
Zusammenarbeit zwischen den Ländern verbessert und die
nationalen Sicherheitsmaßnahmen verschärft worden seien,
existierten doch weiterhin Schlupflöcher in der Gesetzgebung,
in den grenzübergreifenden Kontrollen sowie in den
Verfolgungs- und Auslieferungsvereinbarungen, die von Terroristen
ausgenutzt würden.
Europol europaweit ausbauen
Zugleich sollten die europäischen Staaten durch die
Konvention verpflichtet werden, gegenüber denjenigen
Ländern, die Terroristen Unterstützung oder Unterschlupf
gewähren, politische oder wirtschaftliche Maßnahmen zu
ergreifen. Als Instrumente für eine Intensivierung der
Zusammenarbeit gegen den Terrorismus schlägt die Versammlung
vor, in Absprache mit der Europäischen Union die
Möglichkeit zu untersuchen, die Fahndungsbehörde Europol
zu einer gesamteuropäischen Organisation auszubauen. Auch eine
Ausweitung der Anwendung des in der EU gerade beschlossenen
Haftbefehls auf ganz Europa sollte in Erwägung gezogen werden,
hieß es in der Debatte. Dringend sollte überlegt werden,
ob das Römische Statut über den Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag erweitert wird, damit dieser in seinen
Aufgabenbereich auch Akte des internationalen Terrorismus als
Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit einschließen
könne.
Durch eine solche Konvention könnte zugleich am
wirkungsvollsten sichergestellt werden, dass die Maßnahmen zur
Bekämpfung des Terrorismus jederzeit mit den Grundfreiheiten
und Menschenrechten vereinbar sind.
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