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Hartmut Hausmann
EU für mehr Wettbewerb
Mehr Freiheit für freie Berufe
Auch für freie Berufe soll der Europäische Binnenmarkt
bald mehr Wettbewerb bringen und noch bestehende Schutzwälle
abbauen. In erster Lesung hat das Europäische Parlament einen
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Anerkennung von
Berufsqualifikationen gebilligt, mit dem die
grenzüberschreitende Berufsausübung für alle freien
Berufe neu geregelt werden soll. In zum Teil sehr knappen
Abstimmungen verwarf die Mehrheit der Abgeordneten die sehr
einschränkenden Empfehlungen des italienischen
Berichterstatters Stefano Zappala, der selbst für eine
vorübergehende Ausübung eines freien Berufes in einem
anderen Mitgliedsland hohe bürokratische Hürden wie die
Pflichtanmeldung zur Sozialversicherung und zu
berufsständischen Organisationen sowie eine
Haftpflichtversicherung in dem Staat der Berufsausübung
verlangen wollte. Statt dessen schloss sich das Parlament
weitgehend dem liberaleren Modell der EU-Kommission an. Sofern auch
der EU-Ministerrat als Mitgesetzgeber dieses Modell übernimmt,
müssen sich die Angehörigen der meisten freien Berufe auf
einen deutlich schärferen Wettbewerb einstellen.
Die von der Regelung betroffenen Berufe decken ein weites
Spektrum - vom Steuerberater über den Bergführer, den
Tierarzt, den Psychiater bis zum Apotheker - ab. Deutlich verworfen
wurde die Forderung nach einem Nachweis von Diplomen und
möglichen Einschränkungen der Dienstleistungs- und
Niederlassungsfreiheit aus so fadenscheinigen Gründen wie der
öffentlichen Ordnung.
Bei der Definition der Abgrenzung der vorübergehenden
Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit von einer
dauerhaften Niederlassung veränderte das Parlament den Ansatz
der Brüsseler Kommission. Der ursprüngliche Vorschlag sah
eine zeitliche Begrenzung vor, nach der eine Tätigkeit nur
dann als vorübergehend eingestuft werden und der
Dienstleistungsfreiheit unterliegen sollte, wenn sie nicht
länger als vier Monate dauert. Sie wurde vom Parlament
ersatzlos gestrichen, da sie völlig willkürlich sei. In
weiteren Änderungsanträgen zum Nachweis der
Berufsqualifikation sprachen sich die Abgeordneten dafür aus,
dass die Qualifikation auch durch den Nachweis einer
Teilzeitausbildung von entsprechender Dauer erfolgen könne.
Diese müsse nicht zwangsläufig an Universitäten oder
Hochschulen erworben werden, sondern könne auch durch andere
Ausbildungseinrichtungen mit gleichwertigem Niveau, aber auch durch
entsprechende zusätzliche Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Da Freizügigkeit und geringere Kontrollen zum Missbrauch
socher Freiheiten verführen könnten, regen die
Europaabgeordneten an, dass die EU-Kommission die Möglichkeit
der Einrichtung einer Datenbank prüfen sollte, in der
beispielsweise Informationen über alle diejenigen
medizinischen Fachkräfte enthalten sein sollten, über die
ein Berufsverbot oder eine berufsbeschränkende Maßnahme
in einem Mitgliedstaat verhängt worden sind.
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