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Das Kostenrecht wird modernisiert
Mehr Transparenz und Einfachheit
Recht. Einstimmig hat der Bundestag am 12.
Februar ein Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts beschlossen,
das von allen vier Fraktionen (15/1971) vorgelegt worden war. Der
Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (15/2487)
vorgelegt. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/2403) wurde
für erledigt erklärt.
Das Gesetz sieht strukturelle Änderungen
beim Kostenrecht vor, damit dieses transparenter und einfacher
gestaltet wird. Dazu sollen im Interesse der Übersichtlichkeit
die arbeitsgerichtlichen Wert- und Kostenvorschriften, die derzeit
im Arbeitsgerichtsgesetz enthalten sind, in das
Gerichtskostengesetz eingestellt werden.
Die Gerichts- und Anwaltsgebühren sowie
die Entschädigungssätze für Zeugen,
Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer sowie
ehrenamtliche Richter bedürfen nach Ansicht des Bundestages
der Anpassung.
Während der Beratungen folgte der
Bundestag einem Vorschlag des Bundesrates, die Vorschrift über
die Fälligkeit dahin zu erweitern, dass Gebühren und
Auslagen auch dann fällig werden, wenn unter anderem das
Verfahren sechs Monate ruht oder nicht betrieben worden ist. Des
Weiteren wird der Betrag dann fällig, wenn das Verfahren sechs
Monate unterbrochen oder ausgesetzt war.
Erheblicher Arbeitsaufwand
festgestellt
Ferner wurde einem Vorschlag des Bundesrates
gefolgt, den Fahrtkostenersatz bei Benutzung eines eigenen Pkw
für Zeugen statt auf 30 Cent auf 25 Cent festzusetzen. Der
Bundestag beschloss zudem - ebenfalls auf Vorschlag des Bundesrates
- die Gebühr für Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes zu erhöhen. Der Arbeitsaufwand ist nach Ansicht
der Abgeordneten beispielsweise durch das Lesen von Schutzschriften
erheblich. Dies rechtfertige die Erhöhung des
Gebührensatzes. Um den Bedenken des Bundesregierung im
Übrigen Rechnung zu tragen, werde eine
Ermäßigungstatbestand einfügt.
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