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Bundesagentur für Arbeit auflösen
Antrag der Liberalen
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesagentur
für Arbeit in Nürnberg soll aufgelöst und ihre
Aufgaben sollen neu zugeordnet werden. Dies fordert die
FDP-Fraktion in einem Antrag (15/2421). Den Kernbereich der
Arbeitslosenversicherung solle eine Bundesversicherungsagentur
übernehmen. Da Arbeitslosigkeit wegen unkalkulierbarer Risiken
nur schwer privat zu versichern sei, bleibe ein staatlicher Rahmen
für die Arbeitslosenversicherung erforderlich. Daher empfiehlt
die Fraktion die Gründung einer öffentlich-rechtlichen
Versicherungsagentur im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Die drittelparitätischen
Selbstverwaltungsstrukturen der Bundesagentur für Arbeit und
der Verwaltungsausschüsse auf lokaler Ebene, die zu
"Selbstbedienungsmentalität und Verschwendung" geführt
hätten, seien abzuschaffen.
Die neue Bundesversicherungsagentur solle
sich auf die Versicherung konzentrieren und von sachfremden
Aufgaben wie der Auszahlung des Kindergeldes oder der
Ausbildungsberatung befreit werden. Versicherungsfremde Leistungen
dürften nicht von der Arbeitslosenversicherung, sondern
müssten aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Dadurch
könne der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 Prozent
deutlich gesenkt werden.
Die Bundesversicherungsagentur würde mit
den Arbeitnehmern Versicherungsverträge abschließen, so
die Fraktion. Zu versichern wäre das Risiko der
Arbeitslosigkeit für einen Zeitraum von zwölf Monaten als
Pflichtversicherung. Im Wesentlichen wäre der bisherige
Lebensstandard abzusichern. Für diese zwölf Monate
würde die Versicherungsagentur die Beiträge zur
Sozialversicherung übernehmen. Mitarbeiter der Agentur in den
Job-Centern würden die Anträge auf Arbeitslosengeld und
den Forderungseinzug übernehmen und die Betroffenen
beraten.
Anzubieten wären Grund- und Wahltarife,
wobei im Grundtarif das Bewerbertraining und ein
Vermittlungsgutschein enthalten sein sollten, der vom ersten Tag
der Arbeitslosigkeit an eingelöst werden kann. Die
Versicherten könnten sich damit an private Arbeitsvermittler,
aber auch an die Arbeitsvermittlung in den Job-Centern der Kommunen
wenden. Im Grundtarif enthalten wären ferner der Anspruch auf
Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld und
Überbrückungsgeld. Qualifizierungs- und
Trainingsmaßnahmen sowie Mobilitätshilfen sollten jedoch
über Wahltarife versichert werden.
Die Liberalen schlagen darüber hinaus
vor, für internationale Aufgaben und das Bereitstellen von
Internetangeboten für die überregionale
Arbeitsvermittlung eine Bundesarbeitsmarktagentur als nachgeordnete
Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit zu gründen. Sie solle die
internationale Arbeitsvermittlung, die Koordinierung
überregionaler Sonderprogramme und die Abwicklung von
Werkvertragsabkommen übernehmen.
Die FDP empfiehlt schließlich auch,
Teilbereiche der Bundesagentur für Arbeit zu privatisieren und
den Kommunen die Aufgaben einer längerfristigen Arbeitsmarkt-
und Sozialpolitik zu übertragen.
Der Bundestag hat am 12. Februar einen Antrag
der FDP (15/771) abgelehnt, wonach mögliche
Interessenüberschneidungen bei der Vergabe öffentlicher
Mittel über die Bundesagentur für Arbeit auf allen Ebenen
vermieden werden sollten. Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit vom Vortag
(15/2483), in dem die Unionsfraktion mit der Koalition gegen den
Antrag gestimmt hatte. Die Liberalen hatten die Regierung unter
anderem aufgefordert, die stellvertretende Vorsitzende des
Deutschen Gewerkschaftsbundes, Ursula Engelen-Kefer, als Mitglied
des Verwaltungsrates der Bundesagentur abzuberufen. Die
übrigen Fraktionen bezeichneten den Antrag im Ausschuss als
"überholt". Auch sei es problematisch, wenn sich das Parlament
in konkrete Personalüberlegungen einmische.
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