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Ab 2009 will die EU jeweils zwei
Kulturhauptstädte präsentieren
Neuregelung diskutiert
Kultur und Medien. Den Vorschlag für eine Änderung des
Beschlusses über das Auswahlverfahren zur "Kulturhauptstadt
Europas" bis zum Jahr 2019 hat der Kulturausschuss am 11. Februar
diskutiert. Eine Änderung war durch das Parlament und den Rat
der Europäischen Union vorgeschlagen worden. Damit sollte den
zehn neuen Beitrittsländern ein früherer Zugang zur
EU-Gemeinschaftsaktion ermöglicht werden. Die Liste von 1999
hatte die Berechtigung zur Ernennung einer Kulturhauptstadt Europas
bis zum Jahr 2019 festgelegt, ohne die zehn neuen
Beitrittsländer zu berücksichtigen. Nach dem
Änderungsvorschlag sollen ab 2009 nun jeweils zwei
Kulturhauptstädte Europas benannt werden können: 2009 -
Österreich und Litauen, 2010 - Deutschland und Ungarn, 2011 -
Finnland und Estland, 2012 - Portugal und Slowenien, 2013 -
Frankreich und die Slowakei, 2014 - Schweden und Lettland, 2015 -
Belgien und die Tschechische Republik, 2016 - Spanien und Polen,
2017 - Dänemark und Zypern, 2018 - Niederlande und Malta.
Für 2019 ist noch kein weiteres Land außer Italien
benannt.
In der Zeit zwischen 2005 und 2008, in denen Irland,
Griechenland, Luxemburg und Großbritannien zur Benennung der
Kulturhauptstadt Europas berechtigt sind, soll nach
EU-Vorstellungen den künftigen Länderkandidaten
ausreichend Zeit gegeben werden, ihre Kulturhauptstadt zu benennen.
Die ab 2009 an geltende Tandemlösung von zwei
Kulturhauptstädten könne außerdem genutzt werden,
den kulturellen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten stärker
zu fördern und für eine größtmögliche
Bekanntheit der Veranstaltung zu sorgen. Die SPD erklärte, sie
halte ein ab 2005 geändertes Auswahlverfahren für
vernünftig. Ein Beibehalten der ursprünglichen Festlegung
bis 2019 wäre angesichts der gewollten kulturellen Einbindung
kontraproduktiv gewesen. Zudem könne der Austausch zwischen
zwei zu benennenden Kulturhauptstädten in Europa auch zu einer
Belebung des Besucherstromes führen.
"Kultur hat Vorrang vor Tourismus"
Die CDU/CSU betonte dagegen, auch künftig müsse der
Kulturaspekt Vorrang gegenüber dem Tourismus haben. Eigentlich
eher "peinlich" sei die Neuregelung ab 2009 ohnehin, denn der
Beitritt der neuen EU-Mitgliedstaaten sei weitaus länger
vorhersehbar gewesen. Schwierig könne sich auch ein
Zusammenpassen zweier künftiger Kulturhauptstädte Europas
gestalten, da die Benennung aus dem jeweiligen Partnerstaat ohne
Einfluß des Partnerlandes erfolge. Noch komplizierter sei die
Benennung der deutschen Kulturhauptstadt Europas auf Grund der
föderativen Struktur. Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes
legte dazu dar, die deutschen Städte müssten bis Ende
März 2004 ihre Bewerbung abgeben und ein entsprechendes
Dossier eingereicht haben. Bis Ende September soll dann die
Kandidatenliste der deutschen Städte dem Bundesrat vorgelegt
werden, der seine Entscheidung dann im Juni 2005 dem
Auswärtigen Amt mitteilen werde. Bündnis 90/Die
Grünen und die FDP kritisierten in diesem Zusammenhang die
extrem lange Frist von einem Jahr für eine
Bundesratsentscheidung.
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