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wol
Für ehemalige politische Häftlinge
gemeinsame Lösung angestrebt
Noch keine Abstimmung über
Unionsantrag
Inneres. Verschoben hat die CDU/CSU in der Sitzung des
Innenausschusses am 11. Februar die Abstimmung über ihren
Antrag, die "Unterstützung für ehemalige politische
Häftlinge umgehend sicherzustellen" (15/1524). Die Union bezog
sich dabei auf Aussagen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen, wonach in interfraktionellen Gesprächen versucht
werden soll, eine gemeinsame Einigung zur Erfüllung der
Stiftungsaufgaben zu erreichen.
Die Koalitionsfraktionen betonten dagegen in der Sitzung, durch
Bereitstellung von 1 Million Euro noch im Jahr 2003 für die
Unterstützung ehemaliger politischer Häftlinge habe sich
der vorliegende Antrag der Union vom 8. September 2003 "eigentlich
erledigt". Es sei zudem bedeutsam, dass in Zeiten, wo in allen
Bereichen Leistungen gekürzt werden, hier zusätzliche
Mittel bereitgestellt worden seien. Die CDU/CSU monierte eine
Diskrepanz zwischen den Äußerungen der
Koalitionsfraktionen im Ausschuss und dem Bericht der
rot-grünen Bundesregierung: Während SPD und
Bündnisgrüne im Ausschuss von den Verpflichtungen
gegenüber ehemaligen politischen Häftlingen redeten, habe
sich die Regierung in ihrem Bericht für die Abwicklung der
Stiftung für politische Häftlinge bis Ende kommenden
Jahres ausgesprochen.
Laut Koalition ist der Bericht eine wertvolle Grundlage für
Entscheidungen. Die darin ausgesprochenen Empfehlungen seien aber
für niemanden bindend. Auch sei es nicht Aufgabe der
Bundesregierung, dem Parlament seine Aufgaben in dieser Beziehung
abzunehmen. Mit der Feststellung von Tatsachen im Bericht seien
vielmehr die Mitglieder des Parlaments gefordert, eigene
Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls eine gesetzgeberische
Initiative zu ergreifen. "Es ist an uns, eine gerechte Lösung
zu finden", sagte die SPD. Es könne aber nicht darum gehen,
"immer nach dem gleichen Strickmuster neue Ansprüche und neue
Forderungen draufzusatteln". Nach Meinung von Bündnis 90/Die
Grünen gehe es im Grunde nun darum, gemeinsam zu schauen, was
"wir interfraktionell schaffen können".
Die Unionsfraktion will nun das Ergebnis der interfraktionellen
Gespräche abwarten. Sie betonte aber, die Stiftung für
politische Häftlinge sei bereits derzeit "nicht mehr
arbeitsfähig". Im Interesse bereits positiv geprüfter
Anträge habe man Auszahlungen in Höhe von 370.000 Euro
vornehmen müssen, wobei rund 255.000 Euro davon bereits aus
dem Stiftungskapital entnommen worden seien. Mit den weiteren 1.000
bewilligungspflichtigen Anträgen fehlten danach etwa 1,5
Millionen Euro. Insgesamt ergebe sich damit ein Fehlbetrag von etwa
3,9 Millionen Euro für rund 4.000 Anträge. Die
Bundesrepublik sei verpflichtet, die Betroffenen zu
unterstützen. Besonders angesichts der Tatsache, dass den
Tätern nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr
gezahlt werden müsse als ursprünglich vorgesehen, sei man
verpflichtet, nun auch für die betroffenen Opfer umgehend eine
halbwegs befriedigende und gerechte Lösung zu finden.
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