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bob
"Höchstpersönlichen Bereich
schützen"
Fraktionen einig
Recht. Mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf wollen alle vier
Fraktionen den höchstpersönlichen Lebens- und
Geheimbereich vor unbefugten Bildaufnahmen ausreichend
strafrechtlich schützen (15/2466). Dazu soll ein neuer
Straftatbestand Eingang in das Strafgesetzbuch finden. Danach soll,
wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder in
einem gegen Einblick besonders geschützten Raum
befindet und von dieser unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder
überträgt und dadurch den höchstpersönlichen
Lebensbereich verletzt, mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe belegt werden.
Bestraft werden soll auch, wer eine durch eine solche Tat
hergestellte Bildaufnahme verwendet oder einem Dritten
zugänglich macht. Die Fraktionen argumentieren, es sei nicht
länger hinnehmbar, dass eine Bildaufnahme von einer anderen
Person ohne deren Einverständnis straffrei hergestellt und an
eine dritte Person weitergegeben wird. Dies stehe sonst im
Gegensatz zur Vertraulichkeit des nicht öffentlich
gesprochenen Wortes, denn der höchstpersönliche
Lebensbereich könne durch eine Bildaufnahme in gleicher Weise
verletzt werden, wie durch unbefugtes Abhören. Deswegen
müsse diese Strafbarkeitslücke in gebotenem Maße
geschlossen werden.
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