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bob
Erstzuständigkeit soll ausgebaut werden
Oberverwaltungsgerichte
Recht. Der Bundesrat will die Erstzuständigkeit der
Oberverwaltungsgerichte ausbauen und den Katalog
ermittlungsintensiver Verfahren mit erheblicher wirtschaftlicher,
ökologischer oder politischer Bedeutung ausweiten. Mit einem
Gesetzentwurf (15/2417) soll zur Effizienz und Beschleunigung in
Fällen beigetragen werden, in denen die Begrenzung auf eine
Tatsacheninstanz wünschenswert ist, heißt es.
Erfasst werden sollen Genehmigungen von
Flächennutzungsplänen und genehmigungspflichtige
Satzungen nach dem Baugesetzbuch; Planfeststellungsverfahren im
Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit sie der
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen; Entscheidungen
und Ansprüche nach dem Eisenbahnkreuzungsrecht; Vorhaben nach
dem Bergrecht sowie Bau-Planfeststellungsverfahren, bei denen die
Umweltverträglichkeit geprüft wurde. Trotz des
höheren Aufwands durch den vor Oberverwaltungsgerichten
geltenden Anwaltszwang könnten sich die Kosten für
Bürger und Staat durch die Beschränkung auf eine
Tatsacheninstanz und die damit verbundene Verfahrensbeschleunigung
mindern.
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