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wol
Schuldenerlass
Kampf gegen Armut ist gefordert
Entwicklungszusammenarbeit. Fünf Jahre nach der 1999 in
Köln anlässlich des G7-Gipfels beschlossenen
Einführung der erweiterten Entschuldungsinitiative (HIPC) hat
die Regierung am 11. Februar im Fachausschuss die Vorgaben für
eine Entschuldung für Entwicklungsländer in einem
Sachstandsbericht dargelegt. Der Prozess sei komplex. Probleme
zeigten sich oft bei den Details. Laut Regierung wird eine
Entschuldung nur gewährt, wenn das Entwicklungsland eine
umfassende Strategie zur Armutsbekämpfung vorgelegt hat und
deren Umsetzung über einen Mindestzeitraum nachweisen kann.
Die Qualität der in den Entwicklungsländern vorgenommenen
Maßnahmen solle Vorrang haben vor der Geschwindigkeit des
Entschuldungsprozesses. Anders als in früheren Zeiten sei die
Rolle der jeweiligen Parlamente bedeutend. Entsprechend werde
geprüft, inwieweit sich die Verpflichtung einzelner
Länder zur Armutsbekämpfung auch in einem auf die
Armutsbekämpfung ausgerichteten Staatshaushalt und einer
Umschichtung des Verteidigungsetats niederschlage. Ein Erlassen von
Schulden ohne Konditionen, wie das früher auch von Teilen der
Bündnisgrünen gefordert worden sei, soll es danach nicht
mehr geben.
In der Regel seien die Schwierigkeiten im Entschuldungsprozess
in einer Gemengelage aus internen und externen Schwierigkeiten zu
suchen, die sich gegenseitig bedingen. Verschlechterung der
Wirtschaftslage, externe Schocks, aber auch schwache
Regierungsstrukturen und daraus folgende fiskalische
Schwierigkeiten seien die Folgen. Die internationale Gemeinschaft
habe versucht, mögliche Verzögerungen und langandauernde
Währungsfonds und Programmunterbrechungen zu vermeiden. Dabei
habe die Regierung die Frage vermeidbarer Verzögerungen
wiederholt eingebracht, um zu verhindern, dass die betroffenen
Länder mehrfach bestraft würden und der
Entschuldungsprozess sich dadurch weiter verzögere. wol
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