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Öffentliche Anhörung
Rentenpläne der Regierung rufen
unterschiedliches Echo hervor
Gesundheit und Soziale Sicherung. Unterschiedlich haben Experten
und Sachverständige einen von der Regierungskoalition
vorgelegten Gesetzentwurf zur Sicherung der nachhaltigen
Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung
(15/2149) bewertet. Das wurde anlässlich einer
öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit
und Soziale Sicherung am 11. Februar deutlich.
Kernpunkt des Gesetzes ist die Einführung eines
Nachhaltigkeitsfaktors in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Damit solle die Finanzierungsgrundlage der Rentenversicherung
verbessert werden, da so das Verhältnis von Leistungsbeziehern
und versicherungspflichtig Beschäftigten bei der
Rentenanpassung berücksichtigt werde. Somit könnten die
Beitragssätze mittelfristig bei 19,5 Prozent stabilisiert
werden, heißt es. Für das Jahr 2030 sei dann mit einem
Beitragssatz in Höhe von 22 Prozent zu rechnen.
Stabile Beiträge sind wichtig
Nach Ansicht von Dieter Bräuniger von der Deutschen Bank
Research sind die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen
grundsätzlich richtig und zielführend, da es zu der
Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors keine Alternative
gebe. Um weiter Schäden für die Attraktivität
Deutschlands als Standort für Investitionen und
Arbeitsplätze zu vermeiden, seien stabile Beiträge
wichtig. Der Nachhaltigkeitsfaktor gewährleiste dies, da er
konjunkturelle Schwankungen ausgleiche.
Professor Gisela Färber von der Deutschen Hochschule
für Verwaltungswissenschaften in Speyer bewertet den Entwurf
ebenfalls als durchaus positiv. Insbesondere die mit dem Gesetz
verfolgten Ziele der Förderung der Beschäftigung
älterer Arbeitnehmer und der Steigerung der Frauenerwerbsquote
könnten schon kurzfristig zur langfristigen Sicherung der
Rentenfinanzen beitragen. Wenn es gelänge, durch die
Maßnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten das faktische
Renteneintrittsalter schon kurzfristig wieder anzuheben, habe dies
dann nicht nur eine Entlastung der Rentenkassen zur Folge, sondern
auch einen positiven Effekt für den Arbeitsmarkt.
Professor Winfried Schmähl von der Universität Bremen
kritisierte hingegen die vorgesehen Regelungen. Sie führten
zwangsläufig zu einer weiteren Reduzierung des
Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese werde
ausschließlich der Höhe des Beitragssatzes und der
Einnahmeentwicklung untergeordnet. Der Verzicht auf ein
Mindestabsicherungsniveau habe zur Folge, dass die Versicherten
keinen Anhaltspunkt haben für Entscheidungen über die aus
ihrer Sicht erforderlichen Vorsorgemaßnahmen, so der
Experte.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
begrüßte die Einführung eines
Nachhaltigkeitsfaktors, kritisierte jedoch den damit eingeleiteten
Paradigmenwechsel im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.
Statt der bisherigen gleichrangigen Gewichtung von beitrags- und
leistungsorientierten Zielen würde künftig
ausschließlich das Beitragssatzziel die Rentenanpassung
bestimmen.
Dies sei nicht geeignet, eine nachhaltige Finanzierung der
Alterssicherung zu garantieren. Zustimmung dazu gab es vom Verband
Deutscher Rentenversicherungsträger. Die
Anpassungsfähigkeit des gesetzlichen
Rentenversicherungssystems in einer sich wandelnden Gesellschaft
könne nicht lediglich danach bewertet werden, wieweit es
möglich sei, den Beitragssatzanstieg zu begrenzen. Vielmehr
müsse es gelingen, Beitragssatz und Leistungsniveau in einen
angemessenen Ausgleich zu bringen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund
lehnte den Nachhaltigkeitsfaktor als "nicht verantwortbar" ab. Er
ziele nicht nur auf eine langfristige Senkung des
Bruttorentenniveaus ab, sondern führe auch zum Verlust einer
sicheren Planungsgrundlage für die Altersvorsorge. hau
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