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Das Parlament
Nr. 07-08 / 16.02.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Umweltausschuss

Ländern beim Verbandsklagerecht keinen Spielraum einräumen

Umwelt. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (15/776) ist am 11. Februar von der breiten Mehrheit des Umweltausschusses zurückgewiesen worden. Die Länderkammer hatte vorgeschlagen, den Bundesländern die Möglichkeit zu geben, eine Regelung zum Verbandsklagerecht zu entwickeln.

Die CDU/CSU unterstützte das Anliegen weitgehend und argumentierte, dass eine Einschränkung des Verbandklagerechts sinnvoll sei, um die Infrastrukturentwicklung vor allem in den neuen Bundesländern zu verbessern. Man könne sich zu diesem Zweck einige Änderungen des Naturschutzgesetzes vorstellen. Dieser Vorschlag sei lediglich eine davon. Da Verbandsklagen unter Umständen Verkehrsprojekte verlangsamten, könne eine solche Gesetzgebung strukturschwachen Gebieten zugute kommen. Die Fraktion räumte allerdings ein, dass absehbare Regelungen der Europäischen Union die Bundesrepublik an das Verbandsklagerecht im Naturschutz binden könnten. Daran anschließend wiesen die Sozialdemokraten darauf hin, dass das Vorhaben der Länderkammer gegen EU-Recht verstoße. Die Abgeordneten lehnten den Vorstoß des Bundesrates vehement ab, das erst unlängst eingeführte Verbandsklagerecht einzuschränken. Es habe sich gezeigt, dass dieses Recht nicht zu Verlangsamungen von Verkehrsprojekten geführt hat. Der vorliegende Gesetzentwurf führe dazu, die Beteiligungsrechte von Bürgern und Verbänden einzuschränken und schwäche dementsprechend den Naturschutz. Die Fraktion sprach sich dafür aus, im Gegensatz dazu die beteiligten Verbände zu stärken.

"Falsches Rechtsverständnis"

Die Bündnisgrünen bezeichneten es als "ewiggestrig", einen Widerspruch zwischen Ökologie und Ökonomie zu sehen. Das Verbandsklagerecht sei sehr sinnvoll, um den Sachverstand von Beteiligten und Experten in das Verwaltungsverfahren von Verkehrsprojekten zu integrieren. Es sei deutlich geworden, dass diese Art der Bürgerbeteiligung keineswegs ein Hindernis sei. Zudem gehe die Länderkammer von einem völlig falschem Rechtsverständnis aus. Schon jetzt sei absehbar, dass EU-Regelungen bereits im kommenden Jahr eine klare Verankerung des Verbandsklagerechts im Bundesnaturschutzgesetz verlangten.

Auch die FDP vertrat die Meinung, dass die Beteiligung der Verbände positive Auswirkungen hätte, da sie die Verwaltungsverfahren sogar beschleunigen würde. Es könne schließlich davon ausgegangen werden, dass das Verbandsklagerecht im Endeffekt Klagen gegen Verkehrsprojekte verhindere. Die Abgeordneten äußerten zudem den Eindruck, dass die Verbände verantwortungsvoll mit ihrem Recht umgehen rab

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