|
|
rab
Umweltausschuss
Ländern beim Verbandsklagerecht keinen
Spielraum einräumen
Umwelt. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes (15/776) ist am 11. Februar von der
breiten Mehrheit des Umweltausschusses zurückgewiesen worden.
Die Länderkammer hatte vorgeschlagen, den Bundesländern
die Möglichkeit zu geben, eine Regelung zum Verbandsklagerecht
zu entwickeln.
Die CDU/CSU unterstützte das Anliegen weitgehend und
argumentierte, dass eine Einschränkung des Verbandklagerechts
sinnvoll sei, um die Infrastrukturentwicklung vor allem in den
neuen Bundesländern zu verbessern. Man könne sich zu
diesem Zweck einige Änderungen des Naturschutzgesetzes
vorstellen. Dieser Vorschlag sei lediglich eine davon. Da
Verbandsklagen unter Umständen Verkehrsprojekte verlangsamten,
könne eine solche Gesetzgebung strukturschwachen Gebieten
zugute kommen. Die Fraktion räumte allerdings ein, dass
absehbare Regelungen der Europäischen Union die Bundesrepublik
an das Verbandsklagerecht im Naturschutz binden könnten. Daran
anschließend wiesen die Sozialdemokraten darauf hin, dass das
Vorhaben der Länderkammer gegen EU-Recht verstoße. Die
Abgeordneten lehnten den Vorstoß des Bundesrates vehement ab,
das erst unlängst eingeführte Verbandsklagerecht
einzuschränken. Es habe sich gezeigt, dass dieses Recht nicht
zu Verlangsamungen von Verkehrsprojekten geführt hat. Der
vorliegende Gesetzentwurf führe dazu, die Beteiligungsrechte
von Bürgern und Verbänden einzuschränken und
schwäche dementsprechend den Naturschutz. Die Fraktion sprach
sich dafür aus, im Gegensatz dazu die beteiligten
Verbände zu stärken.
"Falsches Rechtsverständnis"
Die Bündnisgrünen bezeichneten es als "ewiggestrig",
einen Widerspruch zwischen Ökologie und Ökonomie zu
sehen. Das Verbandsklagerecht sei sehr sinnvoll, um den
Sachverstand von Beteiligten und Experten in das
Verwaltungsverfahren von Verkehrsprojekten zu integrieren. Es sei
deutlich geworden, dass diese Art der Bürgerbeteiligung
keineswegs ein Hindernis sei. Zudem gehe die Länderkammer von
einem völlig falschem Rechtsverständnis aus. Schon jetzt
sei absehbar, dass EU-Regelungen bereits im kommenden Jahr eine
klare Verankerung des Verbandsklagerechts im
Bundesnaturschutzgesetz verlangten.
Auch die FDP vertrat die Meinung, dass die Beteiligung der
Verbände positive Auswirkungen hätte, da sie die
Verwaltungsverfahren sogar beschleunigen würde. Es könne
schließlich davon ausgegangen werden, dass das
Verbandsklagerecht im Endeffekt Klagen gegen Verkehrsprojekte
verhindere. Die Abgeordneten äußerten zudem den Eindruck,
dass die Verbände verantwortungsvoll mit ihrem Recht umgehen
rab
Zurück zur
Übersicht
|