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Umweltschutz
Die Luftverschmutzung grenzüberschreitend
bekämpfen
Umwelt. Die Bundesregierung will die Immissionshöchstmengen
so bemessen, dass mit der Einhaltung der Zielwerte für die
Immission von Schwefeldioxid und flüchtigen organischen
Verbindungen die menschliche Gesundheit effektiv geschützt
werden kann. Dies ist der Inhalt eines Verordnungsentwurfs
(15/2407).
Außerdem sollen mit der Verordnung Einzelheiten der Messung
der Ozonkonstellationen, der Gebietseinteilung und der
Einschätzung der Luftqualität durch die Länder
geregelt werden. Darüber hinaus soll der Bund dazu
verpflichtet werden, bei grenzüberschreitenden
Luftverschmutzungen zu den Nachbarstaaten Kontakt aufzunehmen. Den
Angaben zufolge werden mit der Verordnung zwei europäische
Richtlinien umgesetzt und die Verordnung über die Festlegung
von Konzentrationswerten von 1996 aufgehoben.
Bodenversäuerung bekämpfen
Der Bundesrat stimmte dem Verordnungsentwurf zu, nachdem die
Regierung Änderungsvorschläge der Länderkammer
eingearbeitet hatte. Weitere Änderungsvorschläge des
Bundesrates lehnte die Regierung ab. Dazu gehörte die
Forderung des Bundesrates, an der Entscheidung über das
Programm zur Verminderung der Ozonkonzentration und zur Einhaltung
der Immissionshöchstmengen beteiligt zu werden. Der
Regierungsentwurf sieht in dieser Frage lediglich eine
Anhörung der Länder vor.
Mit einem Gesetzentwurf (15/2410) will die Regierung die
Gewässer- und Bodenversäuerung einschränken und
emissionsbedingte Waldschäden sowie den Sommersmog
bekämpfen. Zu diesem Zweck soll der Bundestag ein
Luftreinhalteprotokoll der Europäischen Wirtschaftskommission
der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1999 ratifizieren. Mit dem
Luftreinhalteprotokoll soll europaweit die
grenzüberschreitende Luftverunreinigung weiträumig
bekämpft werden, heißt es in dem Entwurf. Die Exekutive
erhofft sich außerdem den Schutz von Kulturdenkmälern und
historischen Gebäuden sowie die geringere Anreicherung von
Schwermetallen und organischen Verbindungen in Boden, Wasser,
Vegetation und Lebewesen.
Die Länderkammer will den Gesetzentwurf so ändern,
dass die Bundesregierung Änderungen des Protokolls und seiner
Anhänge durch Rechtsverordnung nur mit Zustimmung des
Bundesrates in Kraft setzen kann. Dies hat die Regierung in ihrer
Gegenäußerung jedoch abgelehnt. Sie weist darauf hin,
dass die Länderkammer bei zwei vorherigen Vertragsgesetzen zu
Protokollen im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention keine
Einwände gegen eine ausschließliche Ermächtigung der
Bundesregierung gehabt habe. Sie hofft "im bundesstaatlichen
Interesse" darauf, internationale Verpflichtungen unkompliziert
umsetzen zu können. rab
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