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Verordnung über Passagierrechte
FDP kritisiert Haltung der Bundesregierung
Tourismus. Die FDP-Fraktion hat am 11. Februar im Ausschuss
für Tourismus ihr Unverständnis darüber
geäußert, dass sich die Bundesregierung am 26. Januar bei
den Verhandlungen in der EU über eine Verordnung zur
Stärkung der Rechte der Passagiere enthalten hat, anstatt
dagegen zu stimmen. Die Auswirkungen dieser Verordnung seien
dramatisch und es sei mit deutlichen Preiserhöhungen zu
rechnen.
Die Bundesregierung hatte zuvor berichtet, dass die
Europäische Kommission vor gut zwei Jahren einen
Verordnungsvorschlag über einen finanziellen Ausgleich
für Passagiere im Fall von Überbuchungen und anderen
Beeinträchtigungen vorgelegt hatte. Die Regierung habe die
Vorschläge für überzogen gehalten, weil die
Auswirkungen bedenklich seien. Probleme bei der Umsetzung seien
vorprogrammiert, so die Regierung. Schließlich habe
Deutschland jedoch einen Kompromiss mitgetragen, der einige der
schärfsten Kritikpunkte abgeschwächt habe. Im
Europaparlament seien weitere Haftungstatbestände
verschärft worden. So müsse die Fluggesellschaft für
alle Passagiere Hotelunterkünfte bezahlen, wenn wegen
schlechten Wetters der Flugplan nicht eingehalten werden konnte.
Der Rat habe der Verordnung gegen das Votum Irlands und
Großbritanniens bei Enthaltung Deutschlands zugestimmt. Sie
werde in einem Jahr in Kraft treten. Nach Ansicht der Regierung
werden Reiseveranstalter und Luftfahrtunternehmen durch die
Verpflichtung, sich Ausgleichsleistungen ohne Schadensnachweis
zurechnen lassen zu müssen, über Gebühr
belastet.
Die Sozialdemokraten betonten, für die Reisenden bringe die
EU-Verordnung eine wesentliche Verbesserung. Die Regierung habe ihr
Möglichstes getan. Die Unionsfraktion fragte nach der
Vereinbarkeit der Verordnung mit deutschem Recht. Die Regierung
ergänzte, man sei zwar für Verbraucherschutz, bei dieser
Verordnung komme es aber zu überzogenen Belastungen der
Wirtschaft. Der "Strafschadensersatz" in der Verordnung sei dem
deutschen Recht fremd. vom
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