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Das Parlament
Nr. 07-08 / 16.02.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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vom
Verordnung über Passagierrechte

FDP kritisiert Haltung der Bundesregierung

Tourismus. Die FDP-Fraktion hat am 11. Februar im Ausschuss für Tourismus ihr Unverständnis darüber geäußert, dass sich die Bundesregierung am 26. Januar bei den Verhandlungen in der EU über eine Verordnung zur Stärkung der Rechte der Passagiere enthalten hat, anstatt dagegen zu stimmen. Die Auswirkungen dieser Verordnung seien dramatisch und es sei mit deutlichen Preiserhöhungen zu rechnen.

Die Bundesregierung hatte zuvor berichtet, dass die Europäische Kommission vor gut zwei Jahren einen Verordnungsvorschlag über einen finanziellen Ausgleich für Passagiere im Fall von Überbuchungen und anderen Beeinträchtigungen vorgelegt hatte. Die Regierung habe die Vorschläge für überzogen gehalten, weil die Auswirkungen bedenklich seien. Probleme bei der Umsetzung seien vorprogrammiert, so die Regierung. Schließlich habe Deutschland jedoch einen Kompromiss mitgetragen, der einige der schärfsten Kritikpunkte abgeschwächt habe. Im Europaparlament seien weitere Haftungstatbestände verschärft worden. So müsse die Fluggesellschaft für alle Passagiere Hotelunterkünfte bezahlen, wenn wegen schlechten Wetters der Flugplan nicht eingehalten werden konnte. Der Rat habe der Verordnung gegen das Votum Irlands und Großbritanniens bei Enthaltung Deutschlands zugestimmt. Sie werde in einem Jahr in Kraft treten. Nach Ansicht der Regierung werden Reiseveranstalter und Luftfahrtunternehmen durch die Verpflichtung, sich Ausgleichsleistungen ohne Schadensnachweis zurechnen lassen zu müssen, über Gebühr belastet.

Die Sozialdemokraten betonten, für die Reisenden bringe die EU-Verordnung eine wesentliche Verbesserung. Die Regierung habe ihr Möglichstes getan. Die Unionsfraktion fragte nach der Vereinbarkeit der Verordnung mit deutschem Recht. Die Regierung ergänzte, man sei zwar für Verbraucherschutz, bei dieser Verordnung komme es aber zu überzogenen Belastungen der Wirtschaft. Der "Strafschadensersatz" in der Verordnung sei dem deutschen Recht fremd. vom

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