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Insolvenzversicherung
FDP: Arbeitgeber zum Abschluss verpflichten
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung soll nach dem Willen
der FDP ein Konzept vorlegen, das die Einführung von
Kapitaldeckungsinstrumenten in das Finanzierungssystem der
gesetzlichen Insolvenzversicherung vorsieht. Unter anderem sollen
die Arbeitgeber verpflichtet werden, eine Insolvenzversicherung
abzuschließen, wie es in einem Antrag (15/2420) heißt.
Zur Begründung verweisen die Abgeordneten darauf, dass im
dritten Jahr der längsten Konjunkturkrise der
Nachkriegsgeschichte die Pleitewelle in Deutschland "mit rasantem
Tempo" weiterrolle. Der starke Anstieg der Insolvenzen habe zu
einem "explosionsartigen Anstieg" der Auslagen für das
Insolvenzgeld geführt. Im Jahre 2003 hätten sie ein
Rekordniveau von über 1,9 Milliarden Euro erreicht und seien
im Vergleich zum Vorjahr um fast 40 Prozent gestiegen. Die
Unternehmen finanzierten dieses Ausfallgeld mittels einer Umlage
und schützten so Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer aus
den Konkursunternehmen. Im Hartz-III-Gesetz habe die Regierung das
Insolvenzgeld für Gutverdiener begrenzt, heißt es.
Dies löse jedoch das Strukturproblem der
Insolvenzgeldumlagen nicht. Der Vorteil eines kapitalgedeckten
Insolvenzgeldes liege in der klaren Zuordnung der wirtschaftlichen
Verantwortlichkeit. Daher sollte vom Umlageverfahren auf eine
Kapitaldeckung umgestellt werden, so die Fraktion. Um zu
differenzierten Prämien zu kommen, müssten die
Ausfallrisiken der verschiedenen Unternehmen bewertet werden. Die
Versicherungsbeiträge sollten allein die Unternehmen tragen.
Existenzgründer sollten für die ersten zwei Jahre von der
Versicherungspflicht ausgenommen werden. Den mit dem Wechsel des
Finanzierungssystems verbundenen Übergangszeitraum will die
Fraktion so ausgestalten, dass finanzielle Belastungen der
Unternehmen aus der Umstellung vermieden werden. vom
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