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vom/ado
Verordnungen
Geänderte Vorschriften zur Ein- und
Ausfuhr
Wirtschaft und Arbeit. Mit einer Verordnung zur Änderung
der Einfuhrliste (15/2354) hat die Bundesregierung
Außenwirtschaftsregelungen an geänderte
EU-Einfuhrvorschriften auf dem gewerblichen und
landwirtschaftlichen Sektor angepasst. Darüber hinaus wird die
Einfuhrliste in ihrer Struktur an das geänderte
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik
angeglichen. Im gewerblichen Bereich wird die
mengenmäßige Einfuhrbeschränkung für bestimmte
Textilwaren aus Usbekistan aufgehoben sowie ein
Doppelkontrollverfahren zur Überwachung bestimmter
Stahlerzeugnisse aus Russland eingeführt, heißt es in der
Verordnung. Auf dem landwirtschaftlichen Sektor werden zudem
besondere Maßnahmen auf dem Ethylalkohol-Markt eingeleitet
sowie Angaben zur Verbraucherinformation bei der Einfuhr von
Fische-reierzeugnissen festgelegt. Angesichts des insgesamt sehr
geringen Anteils der betroffenen Produkte an der Gesamteinfuhr sind
nach Regierungsangaben keine Auswirkungen auf das Preisniveau zu
erwarten.
Die Bundesregierung hat das Außenwirtschaftsrecht durch
zwei Verordnungen geändert. In der 61. Verordnung zur
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (15/2355) geht es
unter anderem darum, die zollamtliche Prüfung bei der Ausfuhr
von Waren über Seehäfen sicherzustellen. Außerdem
wird die Freistellung von der Genehmigungspflicht bei der Ausfuhr
von Technologieunterlagen bei Embargos umgesetzt. Dabei handelt es
sich den Angaben zufolge um bestimmte restriktive Maßnahmen
gegenüber Simbabwe, um das Verbot des Verkaufs, der Lieferung
und der Ausfuhr von Ausrüstungen nach Burma (Myanmar), wenn
diese zur internen Repression oder für terroristische Zwecke
benutzt werden könnten. Ebenso geht es um das Einfrieren der
Gelder bestimmter Personen mit wichtigen Regierungsfunktionen in
Burma.
In der 102. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste
(Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung, 15/2356) wird ein
Teil der Ausfuhrliste an die gemeinsame EU-Liste der Güter mit
sowohl militärischem als auch zivilem Verwendungszweck
(Dual-use-Güter) angepasst. Der Ausschuss für Wirtschaft
und Arbeit hat am 11. Februar alle drei Verordnungen ohne
Aussprache gebilligt. ado/vom
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