pot
Entschließung zum
Tierschutzbericht
Regierung soll sich für Verringerung der
Zahl der Tierversuche einsetzen
Verbraucherschutz. Der Bundestag hat am 12. Februar auf
Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (15/2231) den von der
Bundesregierung vorgelegten Tierschutzbericht 2003 (15/723) zur
Kenntnis genommen und einen diesbezüglichen
Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum von
CDU/CSU und FDP angenommen. Entschließungsanträge von
Union und Liberalen zum Bericht fanden dagegen keine Mehrheit.
Die Koalitionsfraktionen fordern die Regierung in ihrer
Entschließung unter anderem auf, auf eine zügige
Verabschiedung der EU-Tiertransportverordnung zu dringen.
Verbesserungen zum vorgelegten Verordnungsentwurf seien dabei
insbesondere bei den maximalen Transportzeiten und bei der
Kontrolle der Transportbedingungen erforderlich.
Darüber hinaus soll sich die Regierung nach dem Willen der
Koalitionsfraktionen für eine Minimierung von Tierversuchen
auf nationaler und internationaler Ebene einsetzen. Hierzu sollten
Alternativmethoden zum Tierversuch gefördert und anerkannt und
Referenzdatenbanken eingerichtet werden.
Wettbewerbsfähigkeit wahren
Die Union hatte in ihrem Antrag unter anderem verlangt, die
Schweinehaltungsverordnung im europäischen Konsens so zu
gestalten, dass sie einerseits dem Tierschutz gerecht wird,
andererseits aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Landwirte wahrt und ein Abwandern der Schweinehaltung ins Ausland
verhindert.
Des Weiteren sollte die Durchführung des Schächtens im
Rahmen einer bundesweiten Rechtsverordnung so geregelt werden, dass
dieses nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen wird.
Die Liberalen hatten in ihrem Antrag unter anderem gefordert, das
Arzneimittelgesetz durch eine Novellierung tier- und
verbraucherfreundlicher zu gestalten. Zudem sollte die Haltung von
exotischen Zirkustieren strenger kontrolliert und
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz strenger geahndet
werden.
Antrag der Union abgelehnt
Mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt hat der Bundestag am 12.
Februar auf Empfehlung des Ausschusses für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft (15/2233) auch einen Antrag der
CDU/CSU (15/1210), in dem die Fraktion die Regierung unter anderem
aufgefordert hatte, Rechtslücken bei der bundeseinheitlich
wirksamen Bekämpfung von Tierseuchen zu schließen und das
Tierseuchengesetz entsprechend anzupassen. Es sei notwendig, die
Regelungen bundesrechtlich im Tierseuchengesetz zu verankern, da
eine Vielzahl landwirtschaftlicher Betriebe über die
innerdeutschen Landesgrenzen hinweg agiert, so die
Antragsteller.
Des Weiteren sollte den Behörden zukünftig
ermöglicht werden, verbindliche Vorgaben für die
Tötung der Bestände von Betrieben mit direktem
Tierkontakt zu Verdachts- und Ausbruchsfällen und verbindliche
Anordnungen zur Präventivtötung aller empfänglichen
Tiere dieser Betriebe treffen zu können, hatte die Union
gefordert. pot
Zurück zur
Übersicht
|