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mik
Gesetzentwurf der Liberalen
Altschulden der Landwirtschaft aus DDR-Zeiten
teilweise ablösen
Haushalt. Die Altschulden der landwirtschaftlichen Unternehmen
der ehemaligen DDR sollen in Höhe von 33 Prozent abgelöst
werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf (15/2468) der FDP-Fraktion
vor, der am 12. Februar an die Ausschüsse überwiesen
wurde.
Zudem solle die Rückzahlung der reduzierten Altschulden bei
kapitalmäßiger Verzinsung innerhalb von fünf Jahren
ab Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Der auf Grundlage des
DM-Bilanzgesetzes zwischen Altschuldner und der Gläubigerbank
vereinbarte Rangrücktritt solle bestehen bleiben; das
Kreditinstitut solle in Höhe der reduzierten Altschulden in
Vorleistung treten und dem Bund einen einmaligen Betrag in dieser
Höhe zahlen. Das Ausfallrisiko für Zins und Tilgung der
reduzierten Altschulden soll laut Gesetzentwurf im Insolvenzfall
der Bund tragen. Die landwirtschaftlichen Unternehmen der
ehemaligen DDR seien zum 1. Juli 1990 mit Kreditverbindlichkeiten
in Höhe von rund 3,9 Milliarden Euro belastet gewesen. Die von
der Regierung zur Lösung dieser Problematik getroffenen
Maßnahmen hätten dazu geführt, dass die
landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Ländern
erfolgreich ihre wirtschaftliche Lage hätten stabilisieren
können. Allerdings liege der Gesamtschuldnerbetrag nahezu
unverändert bei 2 Milliarden Euro. Die FDP strebe, einen
Auftrag des Bundesverfassungsgerichts aufgreifend, mit dem
Gesetzentwurf eine endgültige Lösung der
Altschuldenproblematik an. mik
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