|
|
pot
Antrag der Union
Schaffung einer nationalen Küstenwache
gefordert
Verkehr und Bauwesen. Die CDU/CSU-Fraktion fordert die
Bundesregierung in einem Antrag (15/2337) auf, einen Gesetzentwurf
zur Schaffung einer nationalen Küstenwache in
eigenständiger Form mit allen Zuständigkeiten zur
Gefahrenerforschung- und -abwehr auf See vorzulegen. Die
örtliche Zuständigkeit der neu zu errichtenden
Körperschaft solle sich auf alle deutschen
Hoheitsgewässer erstrecken, einschließlich des bisher im
Zuständigkeitsbereich der Länder liegenden
Küstenmeers.
Die sachliche Zuständigkeit solle sich auf die Erforschung
und Abwehr aller Gefahren auf See, insbesondere auf Gefahren
für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, auf
externe Gefahren für den Seeverkehr und die Umwelt, auf die
Überwachung und Abwehr von Terror, den polizeilichen
Grenzschutz, die Überwachung des Fischfangs sowie die Ein- und
Ausfuhr von Waren erstrecken. Für terroristische Angriffe auf
See, zu deren Abwehr die Mittel der Küstenwache nicht
ausreichen, bedarf es nach Auffassung der Union zudem einer
Einsatzmöglichkeit der Bundesmarine. Solch ein Einsatz der
Marine zur Terrorabwehr, der nach geltender Rechtslage nicht
möglich sei, müsse im Rahmen einer noch vorzulegenden
Gesamtverteidigungskonzeption auf eine gesicherte Rechtsgrundlage
gestellt werden.
Die CDU/CSU begründet ihre Initiative damit, dass das
bisherige Nebeneinander von auf vier Bundesministerien verteilten
Zuständigkeiten zwar zu einer Verantwortungsteilung, nicht
aber zu einer Führungskonzentration geführt habe. Dabei
liege die Zuständigkeit für die BGS-Boote beim
Bundesinnenministerium, für die Zoll-Boote beim
Bundesfinanzministerium und für die Fischereischutzboote beim
Bundesverbraucherschutzministerium; zudem gebe es Boote unter der
Obhut des Bundesverkehrsministeriums und der
Wasserschifffahrtsdirektion. Eine ähnliche Zersplitterung
existiere auch noch einmal bei den im Zuständigkeitsbereich
der Länder liegenden Küstengewässern. Auch die
Schaffung des Havariekommandos habe hier bisher keine wesentliche
Verbesserung gebracht. Die Vorteile einer nationalen
Küstenwache bestünden unter anderem darin, dass im
Notfall Verantwortung und Führung in einer Hand lägen und
die hochsensiblen und einzigartigen Ökosysteme in Nord- und
Ostsee effektiver geschützt werden könnten. Notwendig sei
eine nationale Küstenwache auch vor dem Hintergrund der von
der EU beabsichtigten Schaffung einer europäischen
Küstenwache. Hierzu sei die Einrichtung einer zentralen
nationalen Anlaufstelle erforderlich. Der Bundestag hat den Antrag
am 13. Februar zur Beratung an den Verkehrsausschuss
überwiesen. pot
Zurück zur
Übersicht
|