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Expertengespräch im
Verkehrsausschuss
Lufthansa-Chef: Standortkosten im Luftverkehr um
20 Prozent senken
Verkehr und Bauwesen. Die politischen Rahmenbedingungen
müssen so verändert werden, dass die Standortkosten der
Beteiligten im Luftverkehr für Deutschland bis zum Ende des
Jahres 2004 um 20 Prozent sinken. Dies forderte Wolfgang Mayrhuber,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Lufthansa AG, am 11. Februar
bei einem Expertengespräch mit Vertretern des
Luftverkehrswesens im Verkehrsausschuss. Auch um dieses Ziel zu
erreichen sei im Juli 2003 die Initiative "Luftverkehr für
Deutschland" von den vier großen Akteuren im
Luftverkehrssystem der Bundesrepublik (Airlines, Flughäfen,
Flugsicherung und Luftfahrtindustrie) und dem
Bundesverkehrsministerium ins Leben gerufen worden.
Die Standortkostenreduzierung sei notwendig, um die
Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland
sicherzustellen und zu verbessern und neue Arbeitsplätze zu
schaffen, erklärte Mayrhuber weiter. Weitere wichtige
Forderungen seien der Bürokratieabbau bei
Genehmigungsverfahren für den Flughafenausbau und eine
Reformpolitik für Wachstum und Innovation.
Auch nach Ansicht von Wilhelm Bender, Vorstandsvorsitzender der
Fraport AG, sind die Anforderungen bei den Genehmigungsverfahren
für den Flughafenausbau wegen ihrer großen
Komplexität und der bestehenden Rechtsunsicherheit "kaum noch
zu händeln". Er wies ferner darauf hin, dass mit dem Bau einer
Wartungshalle für den Airbus 380 und dem geplanten Ausbau des
Frankfurter Flughafens 10.000 neue Arbeitsplätze ohne
staatliche Hilfen entstehen würden.
Bernd Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen, warnte davor,
bei der geplanten Novellierung des Fluglärmgesetzes die
Flughäfen mit weiteren zusätzlichen hohen Kosten zu
belasten. Man begrüße grundsätzlich die Novellierung
und trete für einen besseren Lärmschutz der
Flughafenanrainer ein, doch dürfe dabei "das Kind nicht mit
dem Bade ausgeschüttet werden". Darüber hinaus mahnte er
im Zusammenhang mit dem in erster Lesung im Bundestag bereits
beratenen Luftsicherheitsgesetz an, dass nicht zusätzliche
Aufgaben für die öffentliche Sicherheit, für die der
Staat eigentlich zuständig sei, auf die Flughäfen
übergewälzt werden.
Für Michael Kerkloh von der Flughafen München GmbH
kann die Kostenträgerschaft für zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen bei der Gepäck- und der
Personalkontrolle beim Zutritt zu sensiblen Teilen des
Sicherheitsbereiches so nicht hingenommen werden.
Detlef Winter von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Luftfahrt-Unternehmen begrüßte die kürzlich
ergangene Entscheidung der EU-Kommission, wonach ein Billigflieger
wegen nicht transparenter Sonderabsprachen mit dem
Regionalflughafen Charleroi erhaltene Beihilfen zurückzahlen
muss. Solche Subventionen seien "unerwünscht", erklärte
er und forderte die deutschen Regionalflughäfen auf, ihre
bestehenden Verträge auf solche Sonderabsprachen zu
untersuchen.
Dieter Kaden von der Deutschen Flugsicherung GmbH forderte eine
Neuausrichtung des Gebührensystems, um Leistungen zu
marktgerechteren Preisen anbieten zu können. Insbesondere
müsse das gegenwärtige "Infrastrukturdilemma" angegangen
werden. Dieses bestehe darin, dass den Nutzern an deutschen
Flughäfen gegenwärtig ein Einheitspreis unabhängig
vom jeweiligen Aufwand berechnet werden müsse. Auf diese Weise
finanzierten die großen Flughäfen den verlangten Aufwand
für die Bereitstellung der Infrastruktur an den weniger
frequentierten Flughäfen mit. Kaden begrüßte
darüber hinaus, dass sich der Ausschuss auch noch mit einem
fraktionsübergreifenden Antrag zur Deutschen Flugsicherung
beschäftigen werde, von dem man sich erhoffe, dass die
"schwebenden" in ordentliche Beteiligungen umgewandelt werden
können.
Antrag zu Flugsicherungsgebühren
Im Anschluss an das Expertengespräch billigte der Ausschuss
den von allen Fraktionen getragenen Antrag (15/2393), in dem die
Regierung aufgefordert wird, ein neues
Flugsicherungsgebührensystem zu erarbeiten, das die Deutsche
Flugsicherung GmbH (DFS) künftig in die Lage versetzt, eine
angemessene Eigenkapitalquote unabhängig von externen
Einflüssen zu erreichen. Die Möglichkeiten der DFS, durch
Gewinne Eigenkapital zu bilden, sei durch das bestehende
Flugsicherungssystem, das stark von der jeweiligen Situation des
Luftverkehrs abhänge, erschwert. Hinzu komme, dass auch die
Möglichkeit, durch Beteiligungen in anderen
Geschäftsfeldern außerordentliche Erträge zu
erwirtschaften, aufgrund bestehender rechtlicher Bestimmungen sehr
eingeschränkt sei, heißt es in dem Antrag. Die
Abgeordneten fordern, der Ordnungsrahmen für die DFS solle so
weiter entwickelt werden, dass sowohl den Aufgaben der
Flugsicherung entsprechende Beteiligungen als auch eine
Kapitalprivatisierung ermöglicht würden, um die Effizienz
zu steigern und Kosten zu senken. Außerdem solle mit diesem
neuen Ordnungsrahmen die Grundlage für weitere Beteiligungen
gebildet und die DFS für andere Gesellschafter geöffnet
werden. Einen weiteren Antrag der CDU/CSU (15/1322) zum gleichen
Thema erklärte der Ausschuss für erledigt. pot
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