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Alterseinkünftegesetz
Koalition signalisiert
Gesprächsbereitschaft
Finanzen. Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Christine
Scheel (Bündnis 90/Die Grünen), hat am 11. Februar im
Ausschuss an alle Fraktionen appelliert, bei der Beratung des
Alterseinkünftegesetzes zu einem Konsens zu kommen. Der
Entwurf von SPD und Bündnisgrünen (15/2150) sieht die
Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung stufenweise ab
2005, Vereinfachungen bei der Riester-Rente und Änderungen bei
der betrieblichen Altersvorsorge vor.
Die CDU/CSU machte deutlich, dass der Entwurf in der
vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig sei. Die Koalition
müsse daher erklären, welchen Veränderungsspielraum
sie habe, um im Ausschuss die strittigen Punkte zu klären.
Unbestritten sei, dass die nachgelagerte Rentenbesteuerung
eingeführt werden soll. Differenzen bestünden dagegen bei
den Details der Neuregelung. Die Sozialdemokraten sagten, dies sei
die "Stunde des Parlaments" und sicherten
Gesprächsbereitschaft in allen Streitfragen zu. Wenn ein
Vermittlungsverfahren vermieden werden könne, gebe es mehr
Zeit für eine ausführliche Beratung im Ausschuss.
Auf Fragen aus der Unionsfraktion nach einer möglichen
Doppelbesteuerung von Alterseinkünften erklärte die
Bundesregierung, die Öffentlichkeit werde durch Aussagen aus
der Wissenschaft und von Verbänden verunsichert, die auf
falschen Annahmen basierten. Sie habe diese Aussagen über eine
Doppelbesteuerung immer zurückgewiesen. Aufgrund der
nachgelagerten Besteuerung ab 2005 müssten etwa 3,3 Millionen
Rentner (bisher rund 2 Millionen Rentner) Einkommensteuer bezahlen.
Dies entspreche etwa 22 Prozent aller Rentner. Einem
Quellensteuerabzugsverfahren erteilte die Regierung eine Absage. Es
sei nicht sinnvoll, ab 2005 eine Quellensteuer von der Rente
einzubehalten mit der Folge, dass Millionen von Rentnern eine
Steuererklärung abgeben müssten, von denen der
überwiegende Teil ohnehin keine Steuer zu bezahlen
hätte.
Regierung gegen Quellensteuer
Die Regierung favorisiere hingegen das Modell, wonach die
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die
Landesversicherungsanstalten dem Finanzamt eine Mitteilung
über die Höhe der zugeflossenen Rente übergeben und
das Finanzamt daraufhin anhand von Plausibilitätskriterien
überprüft, ob eine Steuerschuld besteht. Dies sei
überwiegend dann der Fall, wenn zur Rente wesentliche andere
Einkünfte hinzukommen. Die Quellensteuer hätte den
Nachteil, so die Regierung weiter, dass den Rentenbeziehern
Barmittel abgezogen würden, die später vom Finanzamt
wieder zu erstatten wären. Die Länder würden dagegen
ein solches Abzugsverfahren aus der Überlegung heraus
befürworten, dass es im Nachhinein schwer einzuführen
wäre und daher gleich mit Beginn der nachgelagerten
Besteuerung eingeführt werden sollte. Aus der SPD kam der
Hinweis, bei der Plausibilitätsprüfung könne auch
herauskommen, dass zahlreiche Rentenbezieher bereits in der
Vergangenheit eigentlich hätten Steuern zahlen müssen.
Die Bündnisgrünen schlugen vor, sich Gedanken über
eine Amnestie solcher "Steuerhinterzieher" zu machen.
Die SPD betonte, die betriebliche Altersvorsorge nicht
verschlechtern zu wollen. Dem entgegnete die Union, dass dann an
der jetzigen Vorlage nicht festgehalten werden könne. Die FDP
kündigte Widerstand gegen die erweiterte Beitragspflicht
für Direktversicherungen und Betriebsrenten an. Dies sei ein
"Eingriff in Vertrauenstatbestände". Aus der Union kam die
Anregung, die nachgelagerte Besteuerung gesetzestechnisch von der
Neuregelung der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge
zu trennen, um so die Beratung besser in den Griff zu bekommen.
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