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Betreuungsrecht soll im Interesse der Betroffenen
geändert werden
Gesetzentwurf des Bundesrates
Recht. Der Bundesrat weist darauf hin, die Kosten der
Länder für das Betreuungsverfahren seien
überproportional zur Entwicklung der Betreuungsfälle
"explosionsartig" gestiegen. Eine entsprechende Verbesserung der
Situation der Betroffenen stehe dem nicht gegegenüber. Aus
diesem Grunde hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Betreuungsrechts (15/2494) eingebracht.
Wertvolle Ressourcen verbraucht
Auch der erhebliche Verfahrensaufwand für die Erstellung
und Prüfung der Vergütungsabrechnungen der Berufsbetreuer
verbrauche wertvolle personelle und finanzielle Ressourcen, ohne
dass dies den betroffenen Menschen zugute komme. Betroffene und
ihre Familien seien im hohen Maße dadurch beeinträchtigt,
dass ein erhebliches bürokratisches Verfahren notwendig sei,
um im Regelfall einen nahen Angehörigen zum Betreuer zu
bestellen. Viele Betroffene setzten Betreuung nach wie vor mit
Bevormundung gleich.
Der Entwurf diene dazu, die aufgezeigten Missstände zu
beseitigen. Dazu sei es notwendig, den bürokratischen Aufwand
auf das Notwendige zu minimieren und das Vergütungsrecht zu
reformieren.
Im Wesentlichen sei daran gedacht, die Vorsorgevollmacht als
private Regelung zu stärken und eine gesetzliche
Vertretungsmacht, insbesondere für Ehegatten,
einzuführen. Der Vorrang des freien Willens eines jeden
Menschen als Ausdruck seiner Würde und seines
Selbstbestimmungsrechts werde klargestellt und das Prinzip der
Rehabilitation konkretisiert. Die Vergütung von
Berufsbetreuern werde schließlich pauschaliert.
Für Bund, Länder und die Kommunen fielen keine Kosten
an. Vielmehr komme es zu eine Entlastung der Länder und der
Kommunen.
Der Bundesrat weist darauf hin, der vorliegende Gesetzentwurf
diene einer Umsetzung der Empfehlungen der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht", die die 72.
Justizministerkonferenz im Juni 2001 eingerichtet hat. Die
Arbeitsgruppe habe im Juni vergangenen Jahres ihren
Abschlussbericht vorgelegt.
Die Bundesregierung erklärt, sie begrüße die
Zielrichtung des Entwurfs, die vorhandenen Instrumente zur
Betreuungsvermeidung zu stärken. Ebenso teile sie die
Auffassung, die angestrebte Entbürokratisierung des
Betreuungswesens in Angriff zu nehmen, bei der vor allem die
Pauschalierung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes der
Berufsbetreuer als ein geeignetes Mittel erscheine.
Gegen einzelne Vorschläge Bedenken
Gegen einzelne Vorschläge des Entwurfes habe die Regierung
jedoch "grundsätzliche Bedenken". Das betreffe die
Einführung einer gesetzlichen Vertretungsmacht für
Ehegatten und Lebenspartner im Bereich der Vermögenssorge
sowie die gerichtliche Genehmigung bei der zwangsweisen
Zuführung zur ärztlichen Heilbehandlung.
Bedenken bestünden auch insoweit, als der Entwurf
vorschlage, die Einholung eines eigenen Gutachtens über die
Betreuungsbedürftigkeit in das Ermessen des jeweiligen
Vormundschaftsgerichts zu stellen. Stattdessen würden in
anderen behördlichen oder gerichtlichen Verfahren erstelllte
Gutachten verworfen. Dies sei nicht hinnehmbar.
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