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Zuständigkeiten des Bundes nach dem
Zivilschutzgesetz übertragen
Amt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
Inneres. Der Bundestag hat am 4. März mit den Stimmen von
SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen der Errichtung
eines Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe zugestimmt. Dem Bundesamt sollen die Aufgaben und
Zuständigkeiten des Bundes nach dem Zivilschutzgesetz
übertragen werden. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung
des Innenausschusses (15/2608) zu einem entsprechenden
Gesetzentwurf der Bundesregierung (15/2286).
Die Koalitionsfraktionen verwiesen insbesondere auf den 11.
September 2001 sowie die Naturkatastrophen aus dem Jahre 2002.
Diese hätten zu einer Neubewertung von Gefahren und Risiken
und des Zivil- und Katastrophenschutzes geführt.
Mit dem neuen Bundesamt würden organisatorisch-strukturelle
Konsequenzen aus der von Bund und Ländern gemeinsam
verabredeten "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung"
gezogen. Die neue Rahmenkonzeption ziele vor allem auf mehr
Koordination und mehr Kooperation im Sinne einer engen Verzahnung
der Hilfspotenziale des Bundes und der Länder. Sie werde dazu
führen, dass sich die Kooperation in der Planung im Ernstfall
verbessere.
Zielsetzung unterstützt
Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt die Zielsetzung des
Gesetzentwurfs. Mit dem vorgelegten Konzept werde die fachliche
Arbeit im Bereich des Zivil - und Katastrophenschutzes verbessert.
Die Schnittstellenproblematik werde deutlich reduziert. Eine
weitergehende Verfassungsdebatte werde dadurch jedoch nicht
entbehrlich.
Die Fraktion der FDP erkennt an, dass eine Neubewertung des
Zivil - und Katastrophenschutzes erfolgt sei und mehr für
Prävention und Ausbildung getan werden müsse. Sie sieht
jedoch den Nachweis für die Erforderlichkeit der Errichtung
eines neues Amtes als nicht erbracht an. Das neue Amt erhalte keine
neuen Kompetenzen und könne in Gefahrensituationen nicht
anders handeln als dies bisher schon möglich sei.
Änderungsantrag fand eine Mehrheit
Das neue Amt hat zur Aufgabe, die Planung und Vorbereitung der
Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Gefahren vorzunehmen.
Es hat sich außerdem um die planerische Vorsorge zum Schutz
der Bevölkerung vor allem um die Weiterentwicklung auf dem
Gebiet der Zivilschutztechnik zu kümmern.
Nicht einigen konnte sich der Innenausschuss über einen
Änderungsantrag der Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die
Grünen. Vor allem die CDU/CSU lehnte es ab, eine
"besoldungsrechtliche Einzelfallregelung" zu befürworten. Der
Antrag regele die einmalige Einrichtung einer B 4-Stelle für
den Vizepräsidenten - entgegen dem Regelfall, während
für alle Amtsnachfolger auf dieser Position wieder nach der
normalerweise vorgesehenen Besoldungsgruppe einer B 3-Stelle
eingestuft würden. Ein weiterer Grund für die Ablehnung
sei, dass Fachkompetenz bei der Stellenbesetzung nicht oberste
Priorität gehabt habe. Auch die FDP lehnte den
Änderungsantrag ab.
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