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Bundesrat ist gegen den
Nachhaltigkeitsfaktor
Gesetzliche Rentenversicherung
Gesundheit und Soziale Sicherung. Der vorgesehene
Nachhaltigkeitsfaktor der gesetzlichen Rentenversicherung
stößt auf die Ablehnung des Bundesrates. In der
Stellungnahme der Länderkammer zu einem Regierungsentwurf
(15/2562), der identisch ist mit einem Gesetzentwurf der Koalition
(15/2149), heißt es, die Aufnahme eines solchen Faktors in die
Rentenformel für sich allein ermögliche keine
leistungsgerechte und solidarische Rentenreform. Er
berücksichtige mit dem Verhältnis von Beitragszahlern zu
Rentnern zwar auch das Geburtendefizit und ergänze insofern
den Demografiefaktor, der allein der längeren Lebenserwartung
Rechnung trage. Eine familienpolitische Komponente sei aber
nötig, da der Nachhaltigkeitsfaktor ansonsten Eltern die
Lasten des Geburtendefizits aufbürde. Dies sei ungerecht und
verwalte das demografische Problem lediglich, schreibt der
Bundesrat. Er spricht sich dafür aus, im Rahmen einer
nachhaltigen Rentenreform Verbesserungen für Familien durch
Entlastungen bei der Beitragszahlung und eine stärkere
Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung herbeizuführen.
Auch insgesamt lehnt der Bundesrat den Gesetzentwurf ab. Dieser
enthalte zwar positive Ansätze, sei aber für eine
nachhaltige Konsolidierung der gesetzlichen Rentenversicherung
nicht ausreichend. Der Bundesrat kritisiert zudem, dass weniger als
drei Jahre nach der letzten Rentenreform der Bundesregierung
neuerliche Änderungen der gesetzlichen Rentenversicherung
anstünden. Die Regierung trage durch diese schnelle Folge von
offensichtlich unzureichenden Strukturreformen einerseits und
kurzfristigen Notmaßnahmen andererseits entscheidend dazu bei,
dass die Rentenversicherung einen erheblichen Vertrauensverlust
erleide. Die Einwände des Bundesrates gegen den
Nachhaltigkeitsfaktor stoßen auf die Ablehnung der
Bundesregierung. In der Gegenäußerung (15/2591) zur
Stellungnahme des Bundesrates zum Renten-Nachhaltigkeitsgesetz
heißt es, es gebe keinen zwingenden Zusammenhang zwischen dem
Nachhaltigkeitsfaktor und der Einführung weiterer
familienpolitischer Komponenten im Rentenrecht, wie es der
Bundesrat vorgeschlagen hat.
Die Regierung ist davon überzeugt, dass das Rentenrecht
bereits jetzt ein gut ausgebautes System von familienpolitischen
Leistungen enthält. Der Nachhaltigkeitsfaktor solle auf das
Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern
abzielen.
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