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Den Naturschutz auf allen Gebieten beachten
Antrag angenommen
Umwelt. Die Akzeptanz und Integration des Naturschutzes in
andere Politikfelder soll gestärkt werden. Dafür hat sich
das Plenum am 4. März ausgesprochen, indem es gegen die
Stimmen der Oppositionsfraktionen einen Antrag der Koalition
(15/1318) auf Empfehlung des Umweltausschusses (15/2053)
annahm.
Darin heißt es, eine nationale Naturschutzstrategie
müsse sich in die Nachhaltigkeitsstrategie einfügen, um
die Flächeninanspruchnahme zu vermindern. Auch sollen
Qualitätskriterien für Schutzgebiete, insbesondere
Naturparke, erarbeitet werden, die eine naturverträgliche
touristische Entwicklung in Naherholungsgebieten ermöglichen.
Weiter gehe es darum, das bundeseinheitliche Monitoring über
den Zustand der Natur weiterzuentwickeln und den gesellschaftlichen
Nutzen des Naturschutzes herauszustellen.
Die SPD hatte im Ausschuss betont, wie wichtig es sei, die
biologische Vielfalt zu schützen. Auch müsse bei der
Novelle des Gentechnikgesetzes auf den Schutz der Nationalparks und
Biosphärenreservate vor einer Beeinträchtigung durch
gentechnisch veränderte Organismen geachtet werden. Weiter
komme es darauf an, das Verbandsklagerecht zu erhalten. Die Union
erklärte, sie wolle die Eigenverantwortung und nicht die Rolle
des Staates stärken, indem vertragliche Vereinbarungen im
Naturschutz ausgeweitet werden. Der Bund müsse unter anderem
beim Hochwasserschutz die Eigentümerrechte stärker
berücksichtigen. Defizite in der Entwicklung der
Biodiversität hoben Bündnis 90/Die Grünen hervor. So
stehe die Artenvielfalt weiter unter Druck. Die FDP tritt nach
eigenen Angaben für einen Naturschutz ohne Bevormundung der
Bürger ein. Nicht akzeptabel seien die Vorstellungen der
Koalition zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung.
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