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Experten wollen Pflegegesetz ändern
Öffentliche Anhörung im
Ausschuss
Gesundheit und Soziale Sicherung. Weitgehende
Zustimmung durch Experten und Sachverständige findet ein vom
Bundesrat vorgelegter Gesetzentwurf (15/1493), nach dem die
gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen der häuslichen
Pflege aufkommen müssen. Dies wurde bei einer
öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit
und Soziale Sicherung am 3. März deutlich. Mit dem
Pflege-Korrekturgesetz will die Länderkammer
Leistungsverschiebungen von der Kranken- zur sozialen
Pflegeversicherung korrigieren, die sich aus einem Urteil des
Bundessozialgerichts ergeben hatten.
Dies schaffe Rechtssicherheit, mache die
finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen
rückgängig und stärke dadurch die
Leistungsfähigkeit der ambulanten Pflegedienste, heißt es
in der Begründung. Ebenfalls zur Diskussion standen
Anträge der Koalitionsfraktionen (15/2372) und der
CDU/CSU-Fraktion (15/2336), die eine verbesserte Behandlung von
Demenzkranken zum Ziel haben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der
überörtlichen Träger der Sozialhilfe
unterstützte den Gesetzentwurf. Häuslich
Pflegebedürftige, die für bestimmte
behandlungspflegerische Hilfeleistungen ambulante Pflegedienste in
Anspruch nehmen müssten, würden nicht mehr wie zurzeit
mit erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastungen
konfrontiert. Es bedürfe jedoch nicht nur der Korrektur von
Leistungsverschiebungen bei häuslicher Krankenpflege zwischen
gesetzlicher Krankenversicherung und sozialer Pflegeversicherung,
sondern auch einer abschließenden Regelung der
Leistungsverschiebungen bei der medizinischen
Behandlungspflege.
Als "zwingend erforderlich"
begrüßte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe
die Initiative, um der seit Einführung der Pflegeversicherung
kontinuierlich vorangetriebenen Leistungsverschiebung dauerhaft
entgegen zu wirken. Auch werde damit die Pflegebereitschaft der im
Haushalt des Pflegebedürftigen lebenden Angehörigen
gestärkt.
Der Verband der privaten
Krankenversicherungen sieht den Bundesratsentwurf als "einzig
mögliche Problemlösung" an, auch wenn dabei
zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch die zu erstellenden
Pflegegutachten entstünde.
Die in den Anträgen von Union und
Koalition vorgesehenen Leitsätze und Maßnahmen wurden
ebenfalls begrüßt. Besonders hervorzuheben sei die
Notwendigkeit einer Erhöhung der Forschungsanstrengungen auf
dem Gebiet der Demenz. Letztlich könnten nur wirksame
Verfahren der Prävention und Therapie helfen, die wegen des
demografischen Wandels zu erwartenden Probleme zu
bewältigen.
Problem der Schnittstellen
Aus Sicht der Deutschen Alzheimer
Gesellschaft ist die im Entwurf enthaltene Korrektur der
Leistungsverschiebungen zu begrüßen. Es werde darin
allerdings erneut die Schnittstellenproblematik zwischen Kranken-
und Pflegeversicherung aufgezeigt. Man sehe deshalb Bedarf,
grundsätzlich über die Beibehaltung der beiden
Sozialversicherungszweige zu diskutieren.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste sprach sich, wie in den vorliegenden Anträgen
vorgesehen, für eine Verbesserung der Früherkennung von
Demenz aus. Dazu sei es notwendig, die Bevölkerung, aber
insbesondere Ärzte und Pflegekräfte für Anzeichen
von Demenzerkrankungen zu sensibilisieren und die Diagnostik zu
verbessern. Nach Auffassung der Spitzenverbände der
gesetzlichen Krankenkassen bringe der Entwurf keine wesentlichen
Verbesserungen in der Vorsorge in Deutschland. Wolle man die
häuslichen Pflege stärken, sei eine umfassende
Novellierung des Pflegeversicherungsrechs nötig.
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