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bob
Zur Rechtseinheit in der EU beitragen
Europäisches Haftbefehlsgesetz
gebilligt
Recht. Der Bundestag hat am 11. März
einstimmig den Rahmenbeschluss über den Europäischen
Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (15/1718) gebilligt.
Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (15/2677)
vorgelegt.
Die Sozialdemokraten äußerten im
Ausschuss, es sei "dringend Zeit", den Europäischen Haftbefehl
zu beschließen, um zu einer Vereinheitlichung des Rechts in
der EU beizutragen. Einschränkend bemerkte die SPD, dass man
gemeinsam festgestellt habe, dass der Rahmenbeschluss dazu "nicht
sehr glücklich" sei. Es sei noch ein "weiter Weg", bis man
dort angelangt sei, wo man von einer Vereinheitlichung des Rechts
in dieser Hinsicht sprechen könne.
Dicke Fragezeichen und Probleme
Die CDU/CSU-Fraktion stellte fest, es gebe
einige Punkte, wo man ein dickes Fragezeichen machen müsse.
Beispielsweise gebe es in Deutschland nicht das so genannte
Abwesenheitsverfahren, bei dem ein nicht präsenter Angeklagter
dennoch verurteilt werde. In der Bundesrepublik sei die
Vollstreckung gar nicht möglich.
Auch Bündnis 90/Die Grünen sahen
die deutschen Strafgerichte vor "große Probleme" gestellt, da
manche - im Ausland unter Strafe stehende - Taten, in der
Bundesrepublik gar nicht strafbar seien. Die FDP bemerkte, es
wäre günstiger gewesen, wenn der Haftbefehl der Endpunkt
einer europäischen Harmonisierung gewesen wäre. Der
Bundesregierung bescheinigten die Liberalen, sie habe ihren
"Spielraum genutzt".
Die Regierung hatte darauf bestanden, das
neue Gerichtsverfahren müsse eine umfassende Prüfung in
tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Folge haben, wenn
ein Verfolgter bereits bei der Instanz zur Feststellung der
Tatsachen nicht anwesend war. Verfolgte hätten auf jeden Fall
Recht auf ein neues Gerichtsverfahren, bei dem der erhobene Vorwurf
umfassend überprüft werde und bei dem ihnen die
Anwesenheit bei der Verhandlung eingeräumt werde. Dabei wurde
auch dargelegt, eine spiegelbildliche Gleichstellung
ausländischer Haftbefehle und rechtskräftiger Urteile mit
inländischen Entscheidungen sei nicht möglich und derzeit
von keinem Mitgliedstaat gewünscht. Die Rechtsordnungen der
verschiedenen Staaten wiesen nach wie vor trotz ihres einheitlich
hohen rechtsstaatlichen Niveaus zum Teil erhebliche Unterschiede
auf.
Das eigentlich zum 1. Januar 2004 geplante
Inkrafttreten des Gesetzes wurde auf einen späteren Zeitpunkt
verschoben. Eine Vorlaufzeit von vier Wochen ab der Verkündung
sei nach Mitteilung der Bundesländer erforderlich, um die
praktische Umsetzung zu gewährleisten.
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