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Experten sehen den Entwurf der Koalition in einem
positiven Licht
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Umwelt. Die von SPD und Bündnisgrünen vorgelegte
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, 15/2327) findet
für die Bereiche Windenergie und Biomasse ein weitgehend
positives Echo bei Experten und Sachverständigen. In einer
öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am 8.
März stand das Ziel der Koalition, den Anteil der erneuerbaren
Energien am Gesamtstromverbrauch bis 2020 auf 20 Prozent zu
erhöhen, auf dem Prüfstand.
Der Vertreter des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE)
lobte das EEG als "im internationalen Bereich besonders effizient".
Die festen Vergütungspreise für Strom aus erneuerbaren
Energien anstelle der Mengenvergütung seien der richtige Weg,
um Planungssicherheit zu schaffen und die Bedeutung dieser Energien
zu erhöhen. Die Novelle tue gut daran, die
Vergütungssätze abzusenken. Der Sachverständige geht
davon aus, dass die Kosten für die erneuerbaren Energien
weiter sinken, so dass sie in zehn Jahren keine Mehrkosten im
Vergleich zu herkömmlichem Strom nach sich ziehen. Momentan
beliefen sich die Differenzkosten der erneuerbaren Energien auf
etwa 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Der Bundesverband der Deutschen
Industrie rief dazu auf, die Belastungen des EEG zu minimieren. Die
Novelle sei auf dem richtigen Weg, da die Vergütungspreise
gesenkt würden.
Einig sind sich die Experten, dass die Novelle des EEG die
Windenergie-Branche unter Druck setzt. So müssen Netzbetreiber
künftig Strom aus Anlagen nicht mehr vergüten, die unter
65 Prozent des Referenzertrages an einem geplanten Standort
erzielen. Der Einzelsachverständige Knud Rehfeldt rechnet
daher mit einem Einbruch der Aufstellungszahlen für
Windenergieanlagen. Die Belastungen könne auch die zu
erwartende Effizienzsteigerung nicht ausgleichen. Ein Vertreter des
Verbandes der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) glaubt, dass in
Folge der 65 Prozent-Regelung 15 bis 20 Prozent der
Windenergie-Projekte nicht mehr realisierbar sind. Der Experte
sprach sich dafür aus, eine Übergangsregelung zu
finden.
Einen "Fadenriss" in der Förderung der erneuerbaren
Energien befürchtet der Bundesverband WindEnergie. Die neuen
Anforderungen könnten die technische Entwicklung der Branche
behindern. Außerdem bestehe die Gefahr, dass bis 2010 ein
Drittel der Leistung wegfällt. Der BEE schreibt die 65
Prozent-Regelung den Interessen der süddeutschen
Bundesländer zu, die keine Windenergieanlagen haben wollten.
Die Novelle sei in dieser Frage von einem Systemfehler geprägt
und leiste keinen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit.
Hohes Potenzial bescheinigten die meisten Sachverständigen
der Bioenergie. Die hohen Erwartungen der Politik, aus dieser
Energieform gleichzeitig Wärme, Strom und Treibstoff gewinnen
zu können, seien gerechtfertigt, so Martin Kaltschmitt. Die
Biomasse zeichnet sich durch Flexibilität und positive
Klimaeffekte durch Vermeidung des Methanausstoßes aus, so der
BEE-Vertreter. Die höhere Vergütung sei richtig, da 20
bis 30 Prozent des Stromverbrauchs durch Bioenergie gedeckt werden
könnten. Im Gegensatz dazu sprach sich der VDMA dafür
aus, die Vergütungssätze an den technischen Fortschritt
zu koppeln. Bei der Bioenergie habe es in den letzten Jahren zu
wenig Fortschritte gegeben, um die Sätze anzuheben.
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