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Hartmut Hausmann
Im Zeitplan droht jedoch Verzug
Zinsbesteuerung in der Schweiz
Zwar hat das Europäische Parlament mit seiner positiven
Stellungnahme dem Abschluss des Abkommens zwischen der EU und der
Schweiz zur Besteuerung von Zinserträgen kein Hindernis in den
Weg gelegt. Doch ob der Vertrag wie vorgesehen ab 1. Januar 2005 in
Kraft treten kann, ist fraglich. Um eine Kapitalflucht aus der EU
zu vermeiden, wurde das Inkrafttreten der Richtlinie davon
abhängig gemacht, ob eine Reihe von Ländern wie die USA,
die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino, aber auch
Guernsey und Jersey sowie die britischen und die
niederländischen Territorien in Übersee, die
Cayman-Islands, Montserrat und die Virgin Islands gleichwertige
Maßnahmen einführen. Die Zinsertragsrichtlinie führt
ab 2005 ein System des automatischen Informationsaustauschs
zwischen den Steuerbehörden ein. Als Ausnahmeregelung
können Luxemburg, Österreich und Belgien eine
Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte von Gebietsausländern
einführen.
Auf der Grundlage dieser von den EU-Staats- und Regierungschefs
2000 beschlossenen Regelung verpflichteten sich Österreich,
Luxemburg und Belgien zwar dazu, ab 2005 eine Quellensteuer von
zunächst 15 Prozent auf Zinseinkünfte von
Gebietsausländern zu erheben. Nach drei Jahren wird diese auf
20 Prozent erhöht und ab 2010 sogar auf 35 Prozent. Als
Voraussetzung dazu wurde aber die Zustimmung der Schweiz verlangt,
die gleichen Steuersätze anzuwenden, wie die drei
EU-Länder. Von den Einnahmen aus der Quellensteuer sollen drei
Viertel in die Wohnsitzländer der Anleger erstattet
werden.
In seiner Stellungnahme spricht sich das Parlament dafür
aus, dass das Abkommen mit der Schweiz hinsichtlich des
Inkrafttretens von den Verhandlungen mit anderen Ländern
abgekoppelt werden sollte. Während die Regierung in Bern
bereit ist, fast alle Punkte der EU-Richtlinie zu übernehmen,
besteht sie hartnäckig auf der Verbundlösung. Vorbehalte
hat sie aber noch gegen die Vorschrift, Steuerhinterziehungen, die
nach Schweizer Recht Ordnungswidrigkeiten sind, künftig nach
EU-Vorbild als Straftatbestand zu verfolgen. Zwar versucht
Kommissar Frits Bolkestein die Schweiz von ihrem Junktim
abzubringen, aber selbst wenn dies gelänge, wären die
Probleme damit keinesfalls gelöst. Denn spätestens Ende
Juni müssten nach dem Zeitplan die EU-Finanzminister
einstimmig feststellen, dass alle Steueroasen gemäße
Regelungen getroffen haben. Andernfalls wollen Österreich und
Luxemburg nicht zustimmen. H. H.
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