RAB
Arzneimittelgesetz nahm letzte Hürde
Parlamentarier setzen EU-Richtlinien
um
Gesundheit und Soziale Sicherung. Einen Entwurf
zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes der Bundesregierung
(15/2109) hat der Bundestag am 2. April gegen das Votum von CDU/CSU
und FDP in geänderter Fassung gebilligt. Mit dieser Initiative
sollen verschiedene EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt
werden. Dabei geht es um Humanarzneimittel und Tierarzneimittel
sowie um Regelungen von klinischen Prüfungen. Im Einzelnen
sollen die Meldepflichten für schwerwiegende bekannte
Nebenwirkungen von Arzneimitteln aus Drittstaaten
eingeschränkt werden.
Uneingeschränkt weiter gelten soll aber
die Meldepflicht für diejenigen bekannten
Drittlands-Nebenwirkungen, die als Infektionen aufgrund von
Vergiftungen bestimmter biologischer Arzneimittel auftreten. Dies
umfasse insbesondere Infektionen mit HIV, heißt es in dem
Gesetzentwurf. Bei den klinischen Prüfungen mit
Humanarzneimitteln geht es um das Verfahren für die
Beteiligung der Ethik-Kommission und der zuständigen
Bundesoberbehörde.
Ebenfalls gegen die Stimmen der
Oppositionsfraktionen hat der Ausschuss eine Entschließung der
Koalition verabschiedet. Darin heißt es, die Rahmenbedingungen
für die klinische Prüfung von Arzneimitteln seien im
Interesse des Schutzes der beteiligten Personen und der
Unterstützung der Entwicklung neuer verbesserter Arzneimittel
fortentwickelt worden. Die Fraktionen bitten die Regierung, die
Wahrnehmung der Aufgaben der Ethik-Kommissionen zu beobachten und
die Wirkung des neuen Gesetzes drei Jahre nach dessen Inkrafttreten
in einem Bericht zu beurteilen.
Ohne Mehrheit blieb eine Entschließung
der Union, wonach das Ziel des besseren Schutzes von Probanden "nur
bedingt" erreicht werde. Deren Schutz werde elementar
gefährdet, wenn im Rahmen von klinischen Prüfungen auf
die jeweilige Standardtherapie verzichtet wird. Auch werden die
Rahmenbedingungen für den Forschungsstandort Deutschland nach
Überzeugung der Fraktion nicht umfassend verbessert.
rab
Zurück zur Übersicht
|