bob
Kontroverse über Einzelunterbringung
Strafvollzug
Recht. Der Bundesrat will Gefangene notfalls auch
gemeinschaftlich während der Ruhezeit unterbringen lassen. Der
Anspruch auf Einzelunterbringung sei aus dem Strafvollzugsgesetz zu
streichen, fordert die Länderkammer in einem Gesetzentwurf
(15/2773) und argumentiert, auch 27 Jahre nach Inkrafttreten des
Gesetzes habe der Anspruch der Gefangenen auf Einzelunterbringung
nicht erfüllt werden können.
Ein Großteil der Inhaftierten werde auch zur Ruhezeit
gemeinschaftlich untergebracht. Inzwischen machten Gefangene aber
zunehmend ihren Anspruch auf Einzelunterbringung gerichtlich
geltend. Gerichte wie das Landgericht Hannover sprächen
Gefangenen Schmerzensgeld wegen Verletzung des Unterbringungsgebots
zu. Ziel des Entwurfes sei es daher, die gemeinschaftliche
Unterbringung - etwa, wenn es die räumlichen Verhältnisse
der Anstalt nicht anders zulassen - als zulässige
Inhaftierungsform anzuerkennen.
Die Bundesregierung macht deutlich, sie könne dem Anliegen
nicht folgen, denn damit werde der "unbestritten sinnvolle
Grundsatz der Einzelunterbringung" aufgrund finanzieller
Erwägung "aufgeweicht", beseitige somit eine der
"Errungenschaften des modernen Strafvollzugs" und führe zu
einer Legalisierung bestehender Überbelegung. bob
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