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Grüne Gentechnik ermöglichen
Vorstoß der Union
Verbraucherschutz. Die CDU/CSU-Fraktion fordert die
Bundesregierung in einem Antrag (15/2822) auf, Rahmenbedingungen
für den Einsatz der grünen Gentechnik in der deutschen
Landwirtschaft zu schaffen. Die EU habe durch die Aufhebung des
De-facto-Moratoriums für die grüne Gentechnik zum April
2004 und durch die Verabschiedung der Freisetzungsrichtlinie und
anderer Rechtsverordnungen neue Rahmenbedingungen für den
Einsatz der grünen Gentechnik in Europa geschaffen. Damit
Deutschland wettbewerbsfähig bleibe, müssten auch in
Deutschland die Voraussetzungen für den Einsatz der Gentechnik
in der Landwirtschaft geschaffen und für Wissenschaft und
Praxis ausreichend Freiräume für Forschung und
Anbauprogramme gewährleistet werden.
Die Union verlangt von der Regierung, die
EU-Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Bei der
Umsetzung müsse Landwirten und Verbrauchern eine echte
Wahlfreiheit bei der Nutzung der grünen Gentechnik
eingeräumt werden. Derjenige Landwirt, der sich für den
Anbau gentechnisch veränderter Organismen entscheide, solle
nur dann im Falle von Auskreuzungen auf eine Nachbarfläche
haften, wenn er die Anforderungen an die gute fachliche Praxis
nicht eingehalten habe. Wenn ein Nachbar wirtschaftliche
Einbußen beim Verkauf seiner Produkte durch Auskreuzungen
erleidet, soll dies nach Ansicht der CDU/CSU nur dann einen
Anspruch auf Ausgleich begründen, wenn der EU-Schwellenwert
von 0,9 Prozent überschritten ist.
Darüber hinaus dürfe eine Gesamtschuldregelung unter
Verzicht auf das Kausalitätserfordernis nicht eingeführt
werden, da dies mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden
wäre und so zur Verhinderung der Gentechnik in der
Landwirtschaft führen könne. Zudem sei das
Bundesstandortregister so zu gestalten, dass Übergriffe von
Gentechnikgegnern auf Landwirte und deren Felder nicht möglich
sind. Schließlich fordert die Fraktion, großflächige
Erprobungsanbauten in Deutschland zu starten. pot
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