MIK
Ungleichbehandlung bei Bewertung von Dienstposten
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Ausschuss war sich einig
Petitionen. Gegen die Ungleichbehandlung bei der Bewertung von
Dienstposten bei der Bundeswehr hat sich der Petitionsausschuss
eingesetzt. Deshalb beschlossen die Mitglieder am 31. März
einstimmig, die zugrundliegende Eingabe dem Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) "zur Erwägung" zu überweisen.
Der Petent arbeitet seit 1997 als Ausbildungsmeister für
Fluggerätemechaniker an der Wehrtechnischen Dienststelle in
Manching und ist Vorgesetzter für vier Ausbilder und
zuständig für rund 50 Auszubildende, heißt es in der
Petition. Die Dienststelle sei dem Bundesamt für Wehrtechnik
und Beschaffung in Koblenz nachgeordnet und der Dienstposten sei
mit der Besoldungsgruppe A 7 bewertet. Er kritisiert, dass
vergleichbare Beamte des mittleren technischen Dienstes eine
höhere Besoldung erhielten und fordert, ihm mindestens die
Besoldungsgruppe A 8 (Technischer Regierungshauptsekretär)
nach Bundesbesoldungsordnung zuzuerkennen.
In der vom Petitionsausschuss angeforderten Stellungnahme des
BMVg heißt es, es sei sachgerecht, den Dienstposten
entsprechend der Forderung des Petenten höher zu bewerten.
Doch seien die verfügbaren Planstellen nach Besoldungsgruppe A
8 bereits jetzt ausgeschöpft.
Deshalb werde eine Einstufung nach A 8 nur dann möglich,
wenn zur Kompensation ein anderer Dienstposten, der zu hoch
bewertet ist, nach A 7 herunter bewertet würde. Ein solcher
Dienstposten konnte aber nicht gefunden werden, so das BMVg.
"Offensichtliche Ungleichbehandlung"
Dies konnte die Mitglieder des Petitionsausschusses nicht
überzeugen. Die offensichtliche Ungleichbehandlung des
Petenten bei der Bewertung seines Dienstpostens verstößt
nach ihrer Auffassung gegen den Gleichheitsgrundsatz des
Grundgesetzes.
Es sei nicht nachvollziehbar, so die Mitglieder des
Petitionsausschusses, weshalb Dienstposten mit dem gleichen
Anforderungs- und Tätigkeitsprofil unterschiedlich bewertet
würden. Die derzeit angespannte Haushaltslage könne auch
nicht als ausreichender Grund angesehen werden, einen Einzelnen
schlechter zu besolden als vergleichbare andere
Dienstposteninhaber, waren die Mitglieder des Petitionsausschusses
sich einig. mik
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