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Parlament will Verhaltenskodex für
Rating-Agenturen
Interfraktionelle Initiative
Finanzen. Die Bundesregierung soll bei internationalen
Verhandlungen über einen Verhaltenskodex für
Rating-Agenturen darauf hinwirken, dass die Qualität und
Integrität des Ratings-Verfahrens gewährleistet ist.
Dafür hat sich der Bundestag am 1. April ausgesprochen, als er
einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die
Grünen und FDP (15/2815) einstimmig annahm.
Der Bundestag unterstützt damit Bemühungen der
Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden
(IOSCO), einen Verhaltenskodex zu entwickeln, der allgemeine
Grundsätze zu Integrität, Unabhängigkeit und
Transparenz für Kreditrating-Agenturen umfasst. Die Agenturen
sollten schriftlich festgelegte, strenge und systematische
Verfahren für ihre Ratings anwenden, die zu einer
gründlichen Analyse der erhältlichen Informationen
verpflichten. Ratings sollten laufend beobachtet und auf den
neuesten Stand gebracht werden.
Das Parlament tritt dafür ein, dass die Entscheidungen
über Ratings unabhängig von politischen oder
wirtschaftlichen Interessen und von anderen Interessenkonflikten
getroffen werden, die sich aus der Eigentümerstruktur oder
anderen Dienstleistungen der Agentur oder auch finanziellen
Interessen der Angestellten ergeben können. Die Agenturen
sollten interne organisatorische Regelungen haben, aufgrund derer
Interessenkonflikte entweder vermieden oder entschärft und
veröffentlicht werden. Ratings sollten zudem nicht durch
Geschäftsbeziehungen zu einem Emittenten berührt und
nicht aus Gründen beendet werden, die nicht mit der
Ratingprüfung selbst zusammenhängen.
Verfahren und Aktualität der Daten müssten transparent
sein, betonen die Abgeordneten weiter. Verfahrensänderungen
bei der Bewertung sollten mit einer gewissen Vorlaufzeit bekannt
gemacht werden. Ratings seien überdies zügig zu
veröffentlichen. vom
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