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Antrag einvernehmlich gebilligt
EU-Beitrittsstaaten keine neuen
Übergangsfristen gewähren
Finanzen. Der Bundestag hat sich am 1. April einvernehmlich
dafür ausgesprochen, den EU-Beitrittsstaaten nur diejenigen
Übergangsfristen zu gewähren, die den bisherigen
Mitgliedstaaten eingeräumt werden. Er schloss sich dabei einer
Empfehlung des Finanzausschusses (15/2848) vom Vortag an.
Der Ausschuss hatte eine Entschließung der Koalition zu
einem EU-Richtlinienvorschlag "im Hinblick auf die Möglichkeit
der Anwendung vorübergehender Steuerermäßigungen und
Steuerbefreiungen auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom
durch bestimmte Mitgliedstaaten" angenommen. Der
Richtlinienvorschlag sieht vor, den EU-Beitrittsstaaten
Übergangsfristen bis zur Anwendung der Mindeststeuersätze
der EU-Energiesteuerrichtlinie zu gewähren. Diese
Übergangsfristen seien im Hinblick auf die großen
Unterschiede in den Energiesteuersätzen und die dadurch
entstehenden Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt sehr
großzügig. Die Beitrittsländer sollten so schnell
wie möglich die Vorgaben der Energiesteuerrichtlinie umsetzen.
Vor allem bei der Anwendung des Mindeststeuersatzes auf Diesel
sollten keine längeren Übergangsfristen als für die
alten Mitgliedstaaten gewährt werden. vom
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