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Verkehrsversorgung bei Katastrophen sichern
Gesetzentwurf der Regierung
Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung will mit einem
Gesetzentwurf (15/2769) eine ausreichende Versorgung mit
Verkehrsleistungen bei Naturkatastrophen, Kernreaktorunfällen,
wirtschaftlichen Krisenlagen und terroristischen Anschlägen,
insbesondere durch biologische und chemische Waffen,
sicherstellen.
Ebenfalls geregelt werden solle mit dem vorgelegten
Verkehrsleistungsgesetz die Unterstützung der
Streitkräfte und der Bündnispartner mit
Verkehrsleistungen bei friedensunterstützenden Maßnahmen
auf der Grundlage internationaler Vereinbarungen sowie im Rahmen
der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen. Das
Verkehrsleistungsgesetz solle das Verkehrssicherstellungsgesetz
ergänzen, das nur für Zwecke des Verteidigungs-,
Bündnis- und Spannungfalles Regelungen enthält. Die
Vorsorgepflicht des Staates gebiete es, heißt es in der
Begründung, für die genannten Zwecke
Eingriffsmöglichkeiten durch Gesetz vorzusehen. Andernfalls
könne nicht gewährleistet werden, dass erforderliche
Transportkapazitäten zu einem bestimmten Zeitpunkt und an
einem bestimmten Ort in allen Fällen in dem erforderlichen
Umfang verlässlich bereitgestellt werden können. Dabei
müsse insbesondere auch die gegebenenfalls langfristige
Bindung der Transportmittel durch Verträge im gewerblichen
Verkehr berücksichtigt werden, die eine Heranziehung ohne
rechtliche Grundlage erschwert oder unmöglich mache. Mit dem
Gesetz solle daher eine Lücke in der staatlichen
Notfallvorsorge geschlossen werden. Der Bundestag hat den Antrag am
1. April an die Ausschüsse überwiesen. pot
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