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Hartmut Hausmann
Öffnung der Netze ab 2007
Kompromiss zum Eisenbahnpaket
gebilligt
Der im Vermittlungsverfahren zwischen einer Delegation des
Europäischen Parlaments und dem EU-Ministerrat am 16.
März erreichte Kompromiss zur EU-weiten Liberalisierung des
Bahnverkehrs ist am 22. März vom Plenum der Straßburger
Versammlung auf breite Zustimmung gestoßen. Dabei handelt es
sich um vier Berichte, die sich mit der Öffnung des
Schienennetzes für den Güter- und den Personenverkehr,
mit der gegenseitigen technischen Nutzbarkeit sowohl im Bereich des
transeuropäischen Hochgeschwindigkeits- als auch des
konventionellen Eisenbahnnetzes, mit der Einrichtung einer
Europäischen Schienenverkehrs-Agentur zur Regelung technischer
Fragen sowie mit der Sicherheit der Eisenbahnanlagen befassen.
Besonders umstritten waren in diesem Bahnpaket der Zeitpunkt der
Öffnung der Schienennetze für Wettbewerber generell und
speziell die Einbeziehung des Personenverkehrs. Der Kompromiss
sieht nun, wie vom Parlament gefordert vor, dass die
Liberalisierung des Schienengütertransports von 2008 auf 2007
vorgezogen wird. Während bei grenzüberschreitenden
Transporten und für kombinierte Frachtdienste der Zugang schon
ab 2006 gewährleistet werden muss, kann jeder lizenzierte
Anbieter von überall aus der EU ab 2007 auch in alle anderen
innerstaatlichen Netze Schienenfrachtdienste durchführen.
Gegenüber der früheren Forderung des Parlaments, auch
den Zugang zum Personenverkehr bereits ab 2008 umfassend zu
öffnen, konnten sich die Verkehrsminister damit durchsetzen,
dass erst ab 2010 allen befähigten Anbietern der
grenzüberschreitende Zugang ermöglicht werden soll. Die
Öffnung der innerstaatlichen Netze wird erst später in
einem dritten Eisenbahnpaket geregelt. Ursprünglich wollten
die Mitgliedstaaten den Personenverkehr auf Drängen
Frankreichs, Belgiens und Luxemburgs ganz aus der
gegenwärtigen Regelung ausklammern. Immerhin ist mit dem
internationalen Zugang beim Personenverkehr ein Einstieg gelungen,
und die zuständige Kommissarin de Palacio lobte den Kompromiss
als entscheidenden Schritt hin zu einem wettbewerbsfreundlichen
Bahn-Binnenmarkt. Nur so könne die Schiene wieder besser mit
anderen Verkehrsträgern konkurrieren und vielleicht auch
Marktanteile von der Straße zurückgewinnen. Dazu seien
aber auch noch erhebliche Qualitätsverbesserungen nötig,
die hoffentlich durch den verstärkten Wettbewerb erreicht
würden. Längerfristig will die Kommission bei
internationalen Verbindungen auch Entschädigungsleistungen bei
Unfällen und bei Verspätungen durchsetzen.
In die neue Regelung zur Sicherheit im Schienenverkehr haben die
Verkehrsminister die Forderungen des Parlaments übernommen,
wonach die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass die
Zugführer, das Zugpersonal und das Sicherheitspersonal die
für die Betriebskommunikation nötigen Codes,
Ausdrücke und Sprachkenntnisse beherrschen. Auch soll durch
die neue Richtlinie erreicht werden, dass die nationalen
Sicherheitsvorschriften nach und nach in ganz Europa aneinander
angeglichen werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass in Zukunft
die Züge mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet werden, wie
sie in Flugzeugen und Schiffen Vorschrift ist.
Um den Kompromiss zu ermöglichen, hat die
Parlamentsdelegation bei der Besetzung des Verwaltungsrats der
europäischen Eisenbahnagentur nachgegeben. H. H.
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