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bob
Geringere Belastung für die Wirtschaft
Chemikalienpolitik der EU-Kommission
Umwelt. Ein jetzt vorliegender Entwurf der
EU-Kommission zur Chemikalienpolitik enthält eine Vielzahl von
Änderungen, die den zu erwartenden Aufwand des so genannten
REACH-Systems (Registrierung, Bewertung und Zulassung aller
hergestellten, importierten und verwendeten Stoffe) für die
Wirtschaft verringern. Dies erklärt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (15/2806) auf eine Große Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (15/1394) zu den wirtschaftlichen
Auswirkungen.
Als Änderungsbeispiele werden unter
anderem die Konzentration des Registrierungsverfahrens bei der
neuen europäischen Chemikalienbehörde, die Absenkung der
Datenermittlungs- und Informationspflichten, insbesondere bei
Stoffen mit Herstellungsmengen von einer bis zehn Jahrestonnen, und
die flächendeckende Einrichtung von Einspruchsrechten der
betroffenen Unternehmen gegen Entscheidungen der Chemikalienagentur
genannt. Die Kommission habe im Zusammenhang mit der von ihr
vorgenommenen Kosten-Nutzen-Analyse die Entlastungswirkung der
Änderung gegenüber dem ersten Entwurf auf rund 80 Prozent
der zuvor erwarteten direkten Kosten geschätzt.
Mit den Änderungen ihres
Verordnungsentwurfs sei die Kommission in einer Vielzahl von
Punkten auf die Vorschläge eingegangen, die die Regierung
zusammen mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) und der
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) erarbeitet
und in die europäische Diskussion eingebracht habe.
Praktikabilität verbessern
Die Änderungen gingen zum Teil deutlich
weiter als die mit dem VCI und der IG BCE erarbeiteten Position.
Insgesamt komme der jetzt vorliegende Entwurf den Vorstellungen der
Bundesregierung für eine realis-tische und praktikable
Ausgestaltung der neuen Regelungen wesentlich näher. Sie gehe
davon aus, dass sich im Rahmen der Ratsberatungen zu dem
Verordnungsentwurf und der auf Expertenebene bereits begonnenen
Arbeiten für Ausführungsleitlinien die
Praktikabilität noch weiter verbessern lasse. bob
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