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bob
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sind
bis 2003 zurückgegangen
Regierung antwortet CDU/CSU
Haushalt. Die eingesetzten Haushaltsmittel für
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind gegen-über
den Ausgaben der Vorgängerregierung bis 2003
rückläufig. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (15/2912) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion
(15/1960) mit.
1998 hätten sich die Soll-Ausgaben der Bundesregierung
für Öffentlichkeitsarbeit insgesamt auf mehr als 80
Millionen Euro belaufen. Seither hätten sie Jahr für Jahr
darunter gelegen, auch in den Bundeswahljahren. Im Jahr 2002
hätten zum Beispiel die Soll-Ausgaben für
Öffentlichkeitsarbeit der Regierung nur noch knapp 75
Millionen Euro betragen; mehr als 5 Millionen Euro weniger als
1998. Für 2004 seien für die Öffentlichkeitsarbeit
der Regierung insgesamt knapp 87 Millionen Euro veranschlagt. 2004
habe das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) 19
Millionen Euro - nach mehr als 17 Millionen Euro in 2003 - für
politische Informationsarbeit zur Verfügung. In diesem Jahr
seien die Erweiterung der EU und die alle fünf Jahre
stattfindende Wahl zum Europaparlament kommunikativ zu
begleiten.
Um den Reformstau der 90er-Jahre aufzulösen, habe die
Bundesregierung Reformen in Angriff genommen. Auf das Reformpaket
"Agenda 2010" treffe eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 1977 zu, die besage, jede
verantwortliche Politik könne zu unpopulären
Maßnahmen gezwungen sein. Insbesondere könnten in dem
Bereich der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik
Maßnahmen zu Lasten der Bürger oder einzelner Gruppen von
ihnen im Gesamtinteresse geboten sein, ohne dass deren
Notwendigkeit der Aktivbürgerschaft unmittelbar einsichtig
sei. Das BVerfG führe weiter aus, auch hier sei es Aufgabe
staatlicher Öffentlichkeitsarbeit, die Zusammenhänge
offen zu legen, Verständnis für erforderliche
Maßnahmen zu wecken oder um ein konjunkturgerechtes Verhalten
zu werben. Bei der Agenda-2010-Kommunikation setze die Regierung
die Kommunikationsinstrumente "differenziert und
zielgruppengerecht" ein. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur
staatlichen Öffentlichkeitsarbeit insbesondere im Vorfeld von
Wahlen würden von der Regierung beachtet. Aus der Höhe
der im Finanzplan vorgesehen Mittel für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit könnten keine
Rück-schlüsse auf eine den verfassungsrechtlichen
Vorgaben widersprechende Verwendung gezogen werden.
Die Regierung teilt ferner mit, das BPA habe zur Erfüllung
seiner Aufgaben und zur zweckgerichteten Mittelverwendung "klar
definierte Dienstleistungen" ausgeschrieben. Dies sei nur
möglich gewesen, weil das BPA seine Kernaufgaben, die
systematische strategische Planung von Öffentlichkeitsarbeit
mit der Festlegung von Zielen, Zielgruppen und Instrumenten,
"intensiv" wahrgenommen habe und weiterhin wahrnehme. Das den
befristeten Rahmenverträgen vorgeschaltete Vergabeverfahren
und die Rahmenverträge ihrerseits verbänden die Aspekte
des Wettbewerbs und des sparsamen Umgangs mit öffentlichen
Mitteln. Im Wettbewerb ermittelte Rahmenverträge "seien
demnach kommunikativ vernünftig und wirtschaftlich geboten".
bob
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