vom
Betätigung von Parteien regeln
Mediensektor
Inneres. Die FDP-Fraktion will die wirtschaftliche
Betätigung von Parteien im Mediensektor regeln. Sie hat dazu
einen Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes (15/3097)
vorgelegt. So soll die Beteiligung von Parteien an privaten
Rundfunkunternehmen und meinungsbildenden Presseunternehmen
künftig verboten werden. Ausnahmen sollen für solche
Presseunternehmen bestehen, die erkennbar für die politische
Arbeit von Parteien eingesetzt werden oder die ausschließlich
der Mitgliederinformation dienen. Für bereits bestehende
Medienbeteiligungen sollen Übergangsfristen vorgesehen
werden.
Die Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen werde
immer häufiger kritisch hinterfragt. So sei etwa die SPD
direkt oder indirekt an 14 Verlagen und 27 Hörfunkstationen
beteiligt. Die Tageszeitungen, an denen die SPD beteiligt sei,
erreichten eine Auflage von über zwei Millionen.
Auf Grund der Unabhängigkeit der Medien müssten sich
die Parteien eine wirtschaftliche Selbstbeschränkung
auferlegen, argumentieren die Abgeordneten. Die Ausübung von
politischer Macht und die kritische Bewertung des politischen
Handelns durch die Medien gehörten nicht in eine Hand.
Besonders bedenklich sei es, wenn Parteibeteiligungen an
Zeitungen mit regionalem Monopol bestehen, da sich bei derartigen
Monopolstellungen eine Parteibeteiligung besonders verzerrend auf
die öffentliche Meinungsbildung auswirken könne. Dem
Leser sei nicht erkennbar, welches Medium zu welchem Anteil in der
Hand einer einzelnen Partei sei. Hier fehle jegliche Transparenz.
Es zeige sich, so die Freien Demokraten, dass die im Parteiengesetz
enthaltene Offenlegungspflicht für Besitzanteile von Parteien
an Medien nicht ausreiche, um die Unabhängigkeit der Medien zu
garantieren.
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