bob
"Bodenmanagement-Behörde" statt Grundbuch-
und Katasteramt
Länderinitiative strittig
Recht. Der Bundesrat möchte die als Abteilungen der
Amtsgerichte eingerichteten Grundbuchämter sowie die bei den
Landkreisen und Oberbürgermeistern bestehenden
Katasterämter in einer neu einzurichtenden
Bodenmanagement-Behörde zusammenfassen. Er hat dazu einen
Gesetzentwurf (15/3148) vorgelegt.
Die zu erwartenden positiven Wirkungen sollen dazu führen,
Grundstückseigentümern und Investoren einheitliche
Beratung und Service anbieten zu können. Der Entwurf setze die
technische Entwicklung der vergangenen Jahre im Grundbuchwesen und
der Katasterverwaltung fort. Er bezwecke die Öffnung des
Bundesrechts im erforderlichen Umfang, um den Ländern, die
davon Gebrauch machen wollen, die Möglichkeit zu geben,
Vorteile zu nutzen.
Der Entscheidung darüber, ob und wie ein Land diese Option
künftig nutzen werde, solle hierdurch nicht vorgegriffen
werden. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten soll
künftig auch für den Fall bestehen bleiben, dass das
Grundbuch von der durch Landesrecht bestimmten Stelle geführt
wird.
Die Bundesregierung macht deutlich, dieser Gesetzentwurf
stoße aus grundbuchrechtlicher Sicht auf "erhebliche
Bedenken". Die behaupteten positiven Effekte seien "sehr fraglich",
da eine Zusammenlegung von Grundbuch und Kataster nicht zu einer
Entlastung, sondern nur - aufgrund der unterschiedlichen
wahrzunehmenden Aufgaben - zur Verlagerung der praktisch
gleichbleibenden Arbeiten auf eine neue Behörde führen
würde. Dieselbe Erfahrung habe man seinerzeit auch in der
ehemaligen DDR gemacht.
Der von der Länderkammer zur Begründung
angeführte Aufbau eines umfassenden Informationssystems durch
die Verschmelzung der Daten des elektronischen
Liegenschaftskatasters und des ebenfalls elektronischen Grundbuchs
sei bereits jetzt rechtlich zulässig, so die Bundesregierung.
Zudem würde die Einheitlichkeit des Grundbuchwesens aufgegeben
und damit ein wichtiger Teilbereich der Rechts- und
Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet gefährdet. Auch die
beabsichtigten Änderungen des Rechtspflegergesetzes
stoßen auf Bedenken. bob
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