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Götz Hausding
Renten und Pensionen werden ab kommendem Jahr
schrittweise besteuert
Überraschende Zustimmung zum
Alterseinkünftegesetz
Die unionsdominierte Länderkammer hat dem Ergebnis des
Vermittlungsausschusses zum Alterseinkünftegesetz zugestimmt.
Als der amtierende Bundesratspräsident, Thüringens
Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU), dieses
Abstimmungsergebnis bekannt gab, war die Überraschung im
Plenarsaal des Bundesrates nicht zu übersehen. Noch am
Vormittag hatte schließlich Bayerns Ministerpräsident
Edmund Stoiber (CSU) eine Ablehnung der Gesetzesinitiative
angekündigt.
Doch die unionsgeführten Länder Sachsen und Hamburg
wie auch die sozial-liberale Landesregierung von Rheinland-Pfalz
stimmten der Vorlage zu. Damit werden Renten und Pensionen vom
kommenden Jahr an schrittweise besteuert. Die Rentenbeiträge
werden im Gegenzug steuerfrei gestellt. Das
Bundesverfassungsgericht hatte diese Neuregelung verfügt, da
das derzeitige System seiner Ansicht nach Pensionäre und
Rentner ungleich behandle.
Die Bundesregierung hatte bei einem Scheitern des Gesetzes
Ausfälle für die öffentlichen Haushalte in Höhe
von zehn Milliarden Euro befürchtet. Das Gesetz kam aus dem
Vermittlungsausschuss, wo sich Regierung und Opposition lediglich
in einem Punkt angenähert hatten. Demnach sollen
Lebensversicherungen, die nach Ende 2004 mit mindestens
zwölfjähriger Laufzeit abgeschlossen werden, zur
Hälfte versteuert werden. Im ursprünglichen Entwurf wurde
zunächst eine komplette Besteuerung gefordert.
Für den Ministerpräsidenten von
Baden-Württemberg, Erwin Teufel (CDU), reicht dieser
Kompromiss nicht aus. Die nachgelagerte Besteuerung der Renten, -
wie vom Verfassungsgericht gefordert - in einem Gesetz zu
verankern, sei durchaus richtig. Die Bundesregierung habe jedoch
mit den Beschneidungen der privaten und betrieblichen
Altersvorsorge unzumutbare Belastungen in das Gesetz mit
aufgenommen. Dies zeige die konzeptionslose Rentenpolitik von
Rot-Grün, so Teufel. Anstatt die drei wichtigsten Säulen
der Altersversorgung, den Eigenheimbau, die betriebliche
Altersvorsorge sowie die Vorsorge durch
Kapitallebensversicherungen, zu stärken, greife man sie massiv
an. An dieser Einschätzung ändere auch der gefundene
Kompromiss nichts. Rot-Grün habe sich im Vermittlungsausschuss
zu wenig bewegt, kritisierte der Ministerpräsident und sprach
von einer "Verweigerungshaltung". Dem Gesetz werde er auch in
seiner veränderten Form nicht zustimmen.
Gegen gewerbsmäßige Schwarzarbeit
In den Vermittlungsausschuss überwiesen wurde hingegen mit
den Stimmen der Unions-Mehrheit das von der Bundesregierung
vorgelegte Gesetz zur intensiveren Bekämpfung der
Schwarzarbeit.
Mit dem Gesetz soll die Verfolgung von Schwarzarbeit und der
damit einhergehenden Steuerhinterziehung grundlegend neu geregelt
werden. Es richtet sich vorrangig gegen die gewerbsmäßige
Schwarzarbeit, die als Straftat verfolgt werden soll. Ohne
Anmeldung erbrachte Dienstleistungen in Privathaushalten gelten
demgegenüber als Ordnungswidrigkeit. Hilfeleistungen durch
Angehörige sowie in Form der Nachbarschaftshilfe,
Gefälligkeit oder Selbsthilfe sollen weiterhin zulässig
sein, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind. Die
Prüfungs- und Ermittlungsrechte der zuständigen
Behörden werden erweitert. Damit sollen - über die
bisherigen spezialgesetzlichen Regelungen hinaus -
Strafbarkeitslücken geschlossen werden, um den Unrechtsgehalt
von Schwarzarbeit zu verdeutlichen. Die Zusammenarbeit der
Zollverwaltung und der Strafverfolgungs- und
Polizeivollzugsbehörden soll auch im präventiven Bereich
erfolgen.
Aus Sicht des baden-württembergischen Wirtschaftsministers
Walter Döring (FDP) ist der Weg der Regierung ungeeignet, die
Schwarzarbeit nachhaltig zu bekämpfen. Das Gesetz sehe
lediglich mehr Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten,
also mehr Staat vor. Es ignoriere jedoch die wahren Gründe
für Schwarzarbeit, die in der stetig steigenden Steuer- und
Abgabenlast und der fehlenden Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
zu finden seien. Dabei sehe er Schwarzarbeit durchaus nicht als ein
Kavaliersdelikt an. Die Schattenwirtschaft, so Döring, habe in
Deutschland ein Volumen von 370 Milliarden Euro erreicht und
bedeute eine große Gefahr für seriös arbeitende
Unternehmen. Es sei daher wichtig, dem Einhalt zu gebieten, was mit
dem Gesetz so nicht gelingen werde, sagte er und sprach sich
für die Überweisung an den Vermittlungsausschuss aus.
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