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Regierung will EU-Recht umsetzen
Freisetzung gentechnisch veränderter
Organismen
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung will das Gentechnikrecht
novellieren und hat dazu einen Gesetzentwurf (15/3088) vorgelegt.
Die Neuregelung solle in erster Linie das EU-Recht über die
absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen
in die Umwelt umsetzen, heißt es in der Begründung. Ziel
sei es, einen ordnungspolitischen Rahmen zu gewährleisten, der
die Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit
erfasst, die mit der Freisetzung gentechnisch veränderter
Organismen (GVO) verbunden sein können.
Was die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes anbelangt, macht
die Regierung keine konkreten Angaben und beruft sich dabei darauf,
dass Länder und Gemeinden "überwiegend" keine Angaben zu
möglichen Kostensteigerungen gemacht hätten. Aufgrund der
erhöhten Sorgfaltspflichten seien Mehrkosten für
Produzenten und Konsumenten von GVO-Produkten nicht
auszuschließen. Konkrete Angaben seien jedoch auch in diesem
Fall nicht möglich. Allerdings würden von einzelnen
Verbänden Mehrkosten für Produzenten gentechnikfreier
Produkte in der Nachbarschaft von Gentechnik anwendenden
Produzenten über die gesamte Wertschöpfungskette
prognostiziert, schreibt die Regierung weiter.
Es sei daher nicht auszuschließen, dass dies zu
höheren Einzelpreisen führen kann. Direkte Auswirkungen
auf das Preisniveau seien aber nicht zu erwarten. Der Bund muss
nach Regierungsangaben aber mit höherem Personalbedarf
rechnen. Diese Kosten, die durch den Mehrbedarf des Zentrums
für Gentechnik und die Teilung der Zentralen Kommission in
zwei spezialisierte Ausschüsse entstehen, schätzt die
Regierung auf 124.000 Euro.
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