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Deutsches Abstimmungsverhalten zum Patentrecht in
der EU revidieren
Vorstoß der Liberalen
Recht. Die Bundesregierung hat sich am 18. Mai in der Sitzung
des Ministerrates in Brüssel gegen den Entwurf des
Europaparlaments zur geplanten Richtlinie über die
Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ausgesprochen
und stattdessen einen Vorschlag der Ratspräsidentschaft
unterstützt. Die FDP-Fraktion fordert die Regierung in einem
Antrag (15/3240) auf, diese Entscheidung zu revidieren und sich der
Position des Europaparlaments anzuschließen.
Nach Meinung der Liberalen hatte der ursprüngliche
Richtlinienentwurf gravierende Mängel aufgewiesen, weil er die
"rechtlich fragwürdige Praxis" des Europäischen
Patentamtes übernommen hätte, auf deren Grundlage
zahlreiche triviale und breite Patente auf Algorithmen und
Geschäftsmethoden erteilt worden seien, schreiben die
Abgeordneten.
Ein patentrechtlicher Ideenschutz sei mit dem durch das
Urheberrechtsgesetz gewährten Formenschutz von
Computerprogrammen schwer vereinbar, heißt es.
Computerprogramme seien ebenso wie Geschäftsmodelle von der
Patentierbarkeit ausgenommen. Das Europaparlament habe den
Richtlinienentwurf im September 2003 geändert. Die
Änderungen hätten vor allem die Publikationsfreiheit, die
Absicherung der Interoperationsfreiheit, die Definition von
Schlüsselbegriffen wie "Technik" und "Industrie" und die
Klarstellung, dass Datenverarbeitung kein "Gebiet der Technik" sei,
umfasst. Auch seien unter dem Begriff "computerimplementierte
Erfindung" patentrechtliche Erfindungen zu verstehen, bei denen der
Computer nur ein Mittel zur Implementierung (Durchführung) sei
und die eigentliche Leistung auf dem Gebiet der Technik liege.
Im Januar habe der Rat einen eigenen Entwurf vorgelegt, der das
Votum des Europaparlaments zurück-weist und auf dessen
Elemente verzichtet. Die Version des Rates erlaube eine unbegrenzte
Patentierbarkeit und Patentdurchsetzbarkeit in Bezug auf Software,
betont die Fraktion. Sie falle damit weit hinter den vom Parlament
gebilligten Kompromiss zurück und werde den Anforderungen
nicht gerecht. Somit stelle das Votum der Regierung eine
wettbewerbs- und wirtschaftspolitische Fehlentscheidung dar, die zu
missbilligen sei.
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