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Statt Gewerbesteuer eine Kommunalsteuer
FDP-Initiative zur
Gemeindefinanzreform
Finanzen. Die FDP-Fraktion hat einen
Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (15/3232) mit dem
Ziel vorgelegt, die Gewerbesteuer abzuschaffen. Zur Begründung
heißt es, die anhaltende dramatische Haushaltslage der
Kommunen mache einen entschiedenen Reformschritt unumgänglich.
Notwendig sei eine Reform der kommunalen Finanzverfassung des
Grundgesetzes, die das Problem "an der Wurzel packt".
An die Stelle der Gewerbesteuer sollen eine
neue Kommunalsteuer und ein höherer Kommunalanteil an der
Umatzsteuer treten. Die Kommunalsteuer soll in Gestalt eines
prozentualen, gleich hohen Zuschlags zur Einkommen- und
Körperschaftssteuer erhoben werden, der von den Städten
und Gemeinden eigenständig festgelegt wird. Die Beteiligung
der Gemeinden an der Körperschaftssteuer sei als Ersatz
für die Gewerbesteuer notwendig, weil nur so neben den
Bürgern auch die ortsansässigen Kapitalgesellschaften zur
Finanzierung der kommunalen Haushalte beitrügen.
Die Kommunalsteuer würde dazu
führen, heißt es, dass alle Einwohner und Unternehmen
nach der Leis-tungsfähigkeit an der Finanzierung ihrer
Gemeinde beteiligt werden. Der Kommunalsteuersatz würde auf
der Lohnsteuerkarte gesondert ausgewiesen. Wegen des Wegfalls der
Gewerbesteuer könnte die Körperschaftssteuer so angehoben
werden, dass die bisherige steuerliche Belastung der
Kapitalgesellschaften durch Körperschaftssteuer plus
Gewerbesteuer künftig der Belastung durch
Körperschaftssteuer plus Kommunalsteuer entspricht.
Weil die Kommunalsteuer an die Stelle des
bisherigen 15-prozentigen Anteils der Gemeinde am
Einkommensteueraufkommen treten würde, wären die
Einkommensteuertarife entsprechend abzusenken.
Aufkommensneutralität hält die FDP etwa bei einem
Kommunalsteuersatz von 13 Prozent erreicht. Da die Gemeinden den
Kommunalsteuerzuschlag nach ihrem Finanzbedarf individuell
festlegten, würde vor allem die kommunale Eigenverantwortung
gestärkt.
Mehreinnahmen erwartet
Die höheren Einnahmen, die durch die
Abschaffung der Gewerbesteuer entstehen, und die empfohlene
Anhebung der Körperschaftssteuer führten zu Mehreinnahmen
bei Bund und Ländern. Für die Gemeinden verbliebe trotz
der Einführung der Kommunalsteuer noch ein Einnahmedefizit.
Dieses müsste über die Erhöhung des Anteils der
Gemeinden an der Umsatzsteuer ausgeglichen werden. Seit 1998
erhielten die Gemeinden einen Anteil von 2,2 Prozent.
Wenn dieser auf 11,5 Prozent erhöht
würde, ergäbe sich eine weitgehende
Aufkommensneutralität der vorgeschlagenen
Finanzverfassungsreform, heißt es in der Vorlage weiter.
Über den höheren Anteil an der Umsatzsteuer würden
die Gemeinden auch eine ergiebige und konjunkturunabhängige
Einnahmequelle gewinnen. Die Gewerbesteuer behindert nach
Darstellung der Liberalen Investitionen und die Schaffung von
Arbeitsplätzen. Sie wirke wettbewerbsverzerrend und sei
überaus konjunkturanfällig. Ihre Abschaffung wäre
zudem ein "wesentlicher Beitrag zum
Bürokratieabbau".
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