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vom
Umsatzgrenze vereinheitlichen
Gesetzentwurf der Union
Finanzen. Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur
Vereinheitlichung der Umsatzgrenze bei der Berechnung der Steuern
nach vereinnahmten Entgelten (15/3193) vorgelegt. Seit 1968
könnten Unternehmer die Umsatzsteuer auf Antrag nach
vereinnahmten Entgelten berechnen, wenn der Gesamtum-satz im
vorangegangenen Jahr nicht mehr als 250.000 DM oder 125.000 Euro
betragen hat. Abweichend davon gelte für Unternehmer in den
neuen Ländern für die Zeit vom 1. Januar 1996 bis 2004
eine Umsatzgrenze von 1 Million DM oder 500.000 Euro.
Mit diesen Regelungen sollte auf Liquiditätsengpässe
kleiner und mittlerer Unternehmen Rücksicht genommen werden.
Die Unionsfraktion will die Umsatzgrenzen nun an die heutigen
Verhältnisse anpassen. Sie schlägt vor, die Umsatzgrenze,
bis zu der ein Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten
berechnen kann, zeitlich befristet auf einheitlich 500.000 Euro
für Unternehmen in allen Bundesländern anzuheben. Als
Folge kann es nach Unionsangaben zu einer Verschiebung bei den
Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von schätzungsweise 700
Millionen Euro kommen.
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