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wol
Luftsicherheitsgesetz beschlossen
Bundesrat muss nicht zustimmen
Inneres. Mit den Stimmen von SPD und
Bündnisgrünen gegen das Votum von CDU/CSU und FDP ist das
Parlament am 18. Juni der Beschlussempfehlung (15/3338) des
Innenausschusses gefolgt und hat dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zum Schutz des Luftverkehrs gegen
Flugzeugentführungen, Sabotageakte und andere gefährliche
Eingriffe (15/2361) in der Ausschussfassung zugestimmt. Ein
Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Grundgesetzänderung (15/2649)
und ein weiterer Antrag der Union (15/747) scheiterten am Votum von
SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP.
Die Union legte dar, Rot-Grün habe im
Bestreben, die Verabschiedung des Gesetzes vom Bundesrat
"zustimmungsfrei" zu machen, Sicherheitslöcher im Gesetz
festgeschrieben. Es sei absurd, in einer Situation, die keine Zeit
lasse, die Anfrage eines Bundeslandes vor Abschuss eines Flugzeuges
beizubehalten. Auch schaffe man ein Sicherheitsrisiko, wenn wegen
der Zustimmungsfreiheit eine Weitergabe über
nachträgliche Kenntnisse zu Sicherheitsrisiken im
Personalkontrollbereich aus dem Gesetz herausgenommen werde. Im
Übrigen hätten alle Sachverständigen bei der
Anhörung mit einer Ausnahme deutlich zum Ausdruck gebracht,
dass durch eine Änderung im Grundgesetz eine Klarstellung
anzustreben sei - wie es die Union in ihrem Entwurf vorgeschlagen
habe.
Die SPD machte deutlich, sie sei seit der
Anhörung überzeugt, dass eine Neuregelung der
Luftsicherheitsaufgaben ohne Änderung des Grundgesetzes
"möglich, notwendig und machbar" sei. Sie betonte den
dringenden Bedarf des Gesetzes und ließ auch keinen Zweifel
daran, dass die jetzigen Änderungen ausschließlich
erfolgten, um das Gesetz zustimmungsfrei vom Bundesrat zu halten
und damit baldmöglichst in Kraft treten zu lassen. Man wolle
"Luftsicherheit aus einer Hand". Deshalb sei es zu einer
Verlagerung der Zuständigkeiten auf das Bundesinnenministerium
gekommen. Mit der Neudefinierung von Prävention und Kontrolle
seien den Luftsicherheitsbehörden weitreichende Rechte an die
Hand gegeben worden. Die Zahl der sogenannten Sky Marshalls werde
erheblich zunehmen und die Voraussetzungen für den Abschuss
eines Zivilflugzeugs seien nun in engen Grenzen rechtlich klar
definiert. Die Bündnisgrünen ergänzten, die Kritik
der Unionsfraktion sei ihnen unverständlich, denn gerade mit
der Neuregelung sei die Zuständigkeit der Länder gewahrt
worden. Gegen eine Grundgesetzänderung habe man sich
ausgesprochen, weil man einen generellen Einsatz der Bundeswehr
nicht anstrebe. "Weiter als hier vorgesehen, wollen wir nicht
gehen", so die Fraktion. Die kritisierte Zustimmungsfreiheit sei
geschaffen worden, weil Angela Merkel, die Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU, angekündigt habe, man werde den Gesetzentwurf im
Bundesrat blockieren. Man sei nicht bereit, ein so wichtiges Gesetz
zum Spielball der Parteien zu machen. Diese Äußerung
bezeichneten Unionsvertreter als "intellektuell unredlich", da ihre
Vorsitzende sich eindeutig auf inhaltliche und sachliche
Mängel des Regierungsentwurfs bezogen habe.
Zeitdruck "unverständlich"
Die FDP kritisierte den aktuell entstandenen
Zeitdruck zur Verabschiedung als unverständlich. Es gebe
keinerlei Chance, Änderungsanträge angemessen
durchzuarbeiten und zu diskutieren. Aus Sicht der Liberalen sei im
Übrigen keine Neuregelung notwendig; die allgemeinen
Grundsätze reichten aus und auch der Einsatz der Bundeswehr
sei nach Paragraf 35 des Grundgesetzes ausreichend gerechtfertigt.
Für falsch hält die FDP ein deutliches Herabsetzen der
Schwelle für ein Eingreifen der Bundeswehr. Auch die
Verlagerung der Verantwortung auf das BMI sehe man kritisch.
Besonders problematisch werde es aber, wenn Kosten zur
Durchführung von Sicherheitsaufgaben nun auf private
Träger abgewälzt werden sollten. Bei Terrorangriffen gehe
es nicht um einen Angriff auf ein privates Unternehmen, sondern auf
die Gesellschaft, also müsse eine Abwehr finanziell auch vom
Staat getragen werden, erklärte die FDP.
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