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Parlamentsvorbehalt gesetzlich regeln
Einsatz bewaffneter Streitkräfte im
Ausland
Bundestagsnachrichten. Die geplante gesetzliche
Regelung der Beteiligung des Bundestages bei der Entscheidung
über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland
haben die Sachverständigen bei der öffentlichen
Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung am 17. Juni einhellig
begrüßt. Grundlage der Anhörung waren die
Entwürfe der Koalitionsfraktionen für ein
Parlamentsbeteiligungsgesetz (15/2742) und der FDP-Fraktion
für ein Auslandseinsätzemitwirkungsgesetz (15/1985) sowie
ein Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die Prinzipien
und Modalitäten des Zustimmungsverfahrens in gesetzlicher Form
zu regeln.
Beide Gesetzentwürfe werden den
verfassungsgerichtlichen Vorgaben gerecht, betonten etwa die
Professoren Edzard Schmidt-Jortzig (Universität Kiel) und
Rupert Scholz (Universität München). Dem stimmte der
ehemalige Verfassungsrichter Professor Hans Hugo Klein weitgehend
zu; allerdings schaffe der Koalitionsentwurf nicht überall
Klarheit. Außerdem gehe er mit dem vereinfachten
Zustimmungsverfahren, der FDP-Entwurf mit dem Entsendeausschuss
über die bisherige Praxis hinaus. Schmidt-Jortzig, Scholz und
Professor Manfred Baldus (Universität Erfurt) sahen keine
Bedenken, die Entscheidungszuständigkeit des Bundestages an
einen Ausschuss zu delegieren, wie von der FDP vorgeschlagen.
Zweifel meldete Scholz beim Rückrufrecht des Bundestags an.
Das BVerfG habe dem Parlament keine Initiativbefugnis
eingeräumt. Ein vereinfachtes Zustimmungsverfahren wurde
weitgehend bejaht. Bedenken äußerte Baldus aber an einer
im Koalitionsentwurf vorgesehenen "Zustimmungsfiktion nach Ablauf
der Schweigefrist".
Der Parlamentsvorbehalt gelte für alle
Einsätze bewaffneter Streitkräfte, auch im Rahmen
multinationaler Verbände, so Baldus. Allerdings könne
hier das vereinfachte Zustimmungsverfahren in Form einer
vorläufigen Alleinentscheidung im Einzelfall (Baldus) und
einer nachträglichen Zustimmung des Parlament wie bei "Gefahr
im Verzug" (Scholz) angewendet werden. Auf die Einhaltung der
völkerrechtlichen Verpflichtungen wies Volker Röben
(Max-Planck-Institut) hin. Es sei das Problem zu lösen, wie
der zunehmenden Integration der Streitkräfte in internationale
Sicherungssysteme Rechnung getragen werden kann. Einen "großen
Gestaltungsspielraum des Parlaments" konstatierte Professor Joachim
Wieland (Universität Frankfurt/Main) beim
Gesetzgebungsverfahren. Je mehr das Parlament absegne, desto
schwerer werde die Kontrolle, desto größer die
Verantwortung. Dagegen plädierte der Stellvertreter des
Generalinspekteurs, Generalleutnant Hans-Heinrich Dieter, für
klare Regelungen, "wenn nötig auch im Detail".
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