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Die pauschale Bezahlung von Betreuern bleibt
umstritten
Zweite Anhörung zum
Betreuungsrecht
Recht. Die geplante Novellierung des Betreuungsrechts (15/2494)
mit der Einführung eines Pauschalsystems beim Zeitbudget und
bei der Bezahlung des Betreuungsaufwands mit einem Stundensatz von
31 Euro bleibt umstritten.
Bei einer zweiten Anhörung des Rechtsausschusses zu diesem
Gesetzesprojekt am 16. Juni verteidigte Klaus Maier von der
zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Betreuungsrecht
diese Reform als notwendige Maßnahme zur Begrenzung der in
diesem Bereich deutlich gestiegenen staatlichen Ausgaben.
Maier sagte, es habe in keinem anderen staatlichen Bereich
derart massive Kostenerhöhungen wie bei der Betreuung gegeben.
In Hessen seien die Ausgaben von 7,3 Millionen Euro im Jahr 1996
auf 31,2 Millionen Euro 2003 angewachsen. Die Steigerungsraten in
den vergangenen drei Jahren betragen nach Maiers Statistik im
Schnitt rund zehn Prozent. Diese Zahlen seien im Prinzip auf andere
Bundesländer übertragbar, erklärte Maier.
Die Sachverständigen von Berufsvereinigungen und
Sozialverbänden äußerten hingegen Kritik an der
Novellierung des Gesetzes, das die rechtliche Betreuung einer
wachsenden Zahl vor allem älterer Menschen regelt, die ihr
Leben aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung teilweise oder
gänzlich nicht mehr selbst verantworten können. Als Folge
der Gesetzesänderung befürchtet zum Beispiel Holger
Lieszseld vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt eine
"Gefährdung der Betreuungsqualität".
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